Pharmazeutisches Recht

Mecklenburg-Vorpommern: Satzungsänderungen der Apothekerkammer

Satzung zur Änderung von Satzungen der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

Vom 30. Januar 2002

Aufgrund des § 23 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und 2 des Heilberufsgesetzes vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62), das durch § 33 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 747) geändert worden ist, sowie § 37 Abs. 4 und § 56 Abs. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 11. November 2001 (BGBl. I S. 2992) geändert worden ist, erlässt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern auf Beschluss der Kammerversammlung vom 1. Dezember 2001 folgende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung, der Gebührenordnung, der Honorarordnung, der Ordnung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und der ehrenamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und der Ordnung zur Reisekosten- und Auslagenerstattung:

Artikel 1: Änderung der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung vom 8. Juni 1991 (AmtsBl. M-V/AAz. 1992 S.58), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Juli 2000 (AmtsBl. M-V/AAz, S. 792), wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 3 wird der Betrag "80,00 DM" durch den Betrag "40,00 Euro" ersetzt.

Artikel 2: Änderung der Gebührenordnung

Die Gebührenordnung vom 23. Mai 1992 (AmtsBl. M-V/AAz. 1994 S. 190), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. August 2001 (AmtsBl. M-V/AAz. S. 1001), wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 wird der Betrag "150,00 DM" durch den Betrag "80,00 Euro" ersetzt. 2. In Nummer 2 wird der Betrag "300,00 DM" durch den Betrag "150,00 Euro" ersetzt und der Betrag "100,00 DM" durch den Betrag "50,00 Euro". 3. In Nummer 3 wird der Betrag "10,00 DM" durch den Betrag "5,00 Euro" ersetzt. 4. In Nummer 4 werden die Beträge " 800,00 DM" ersetzt durch "400,00 Euro", "800,00 DM" ersetzt durch "400,00 Euro", "200,00 DM" ersetzt durch "110,00 Euro", "1500,00 DM" ersetzt durch "770,00 Euro", "750,00 DM" ersetzt durch "385,00 Euro", "1000,00 DM" ersetzt durch "515,00 Euro".

Artikel 3: Änderung der Honorarordnung

Die Honorarordnung vom 9. Januar 1993 (AmtsBl. M-V/AAz.1994, S. 190) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer I werden die Beträge "150,00 DM" ersetzt durch "150,00 Euro" "100,00 DM" ersetzt durch "100,00 Euro" "300,00 DM" ersetzt durch "250,00 Euro" "200,00 DM" ersetzt durch "150,00 Euro".

2. In Nummer II werden die Beträge "300,00 DM" ersetzt durch "300,00 bis 500,00 Euro" "150,00 DM" ersetzt durch "150,00 bis 300,00 Euro".

3. In Nummer III werden die Beträge "150,00 DM" ersetzt durch "200,00 Euro" "100,00 DM" ersetzt durch "200,00 Euro" "300,00 DM" ersetzt durch "500,00 Euro" "200,00 DM" ersetzt durch "400,00 Euro" "60,00 DM" ersetzt durch "60,00 Euro" "50,00 DM" ersetzt durch "50,00 Euro".

Artikel 4: Änderung der Ordnung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und der Zwischenprüfungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und der ehrenamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses

Die Ordnung vom 2. Dezember 1995 (AmtsBl. M-V/AAz. 1996 S. 59), zuletzt geändert am 6. Juli 1999 (AmtsBl. M-V/AAz. S. 653,) wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag "DM 35,00" ersetzt durch "20,00 Euro"

2. In § 4 Abs. 1 werden die Beträge a)"DM 25,00" ersetzt durch "10,00 Euro" "DM 50,00" ersetzt durch "30,00 Euro" "DM 50,00" ersetzt durch "30,00 Euro" "DM 33,00" ersetzt durch "20,00 Euro" b) "DM 3,00" ersetzt durch "1,50 Euro" "DM 5,00" ersetzt durch "3,00 Euro" "DM 3,50" ersetzt durch "2,00 Euro" c) "DM 10,00" ersetzt durch "5,00 Euro"

3. In § 4 Abs. 2 werden die Beträge "DM 50,00" ersetzt durch "25,00 Euro" "DM 40,00" ersetzt durch "20,00 Euro" "DM 40,00" ersetzt durch "20,00 Euro" "DM 30,00" ersetzt durch "15,00 Euro".

4. In § 4 Abs. 3 werden die Beträge "DM 10,00" ersetzt durch "5,00 Euro" "DM 20,00" ersetzt durch "10,00 Euro".

5. In § 4 Abs. 4 werden die Beträge "DM 8,00" ersetzt durch "4,00 Euro" "DM 5,00" ersetzt durch "2,50 Euro"

6. In § 4 Abs. 5 werden die Beträge "DM 110,00" ersetzt durch "60,00 Euro" "DM 65,00" ersetzt durch "30,00 Euro".

Artikel 5: Änderung der Ordnung zur Reisekosten- und Auslagenerstattung

Die Ordnung zur Reisekosten- und Auslagenerstattung vom 2. Dezember 1995 (AmtsBl. M-V/AAz. 1996 S. 25), zuletzt geändert am 9. Juni 2001 (Mitteilungsblatt der Apothekerkammer 4/2001, Zusatzheft) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 wird der Betrag "300,– DM" ersetzt durch "150,00 Euro"

2. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "(3) Die übrigen Mitglieder der Kammerversammlung und der Ausschüsse sowie vom Vorstand beauftragte Mitglieder der Apothekerkammer erhalten für die Tage, die sie im Auftrag der Kammer an Sitzungen, Tagungen u.ä. teilnehmen, eine Tagespauschale in Höhe von 75,00 Euro bei einer Veranstaltungsdauer von über 4 Stunden. Bei Veranstaltungen unter 4 Stunden Dauer wird die Hälfte einer Tagespauschale gezahlt. Bei Sitzungen des Vorstandes wird eine Tagespauschale von 100,00 Euro gezahlt.

Mitgliedern der Apothekerkammer, die Sitzungsgeld nach § 3 der Entschädigungsordnung gemäß § 37 Abs. 4 und § 56 Abs. 3 des BBiG erhalten, wird die Differenz zu der in Satz 1 und 2 genannten Tagespauschale erstattet."

3. In § 2 Abs. 3a werden die Beträge "500,– DM" ersetzt durch "250,00 Euro" "250,– DM" ersetzt durch "125,00 Euro" "500,– DM" ersetzt durch "250,00 Euro" "250,– DM" ersetzt durch "125,00 Euro" "300,– DM" ersetzt durch "150,00 Euro" "150,– DM" ersetzt durch "75,00 Euro".

Artikel 6: In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Schwerin, 1. Dezember 2001 Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

PhR Wilhelm Soltau Präsident Christel Johanns Vizepräsidentin

Zustimmung des Sozialministeriums

Schwerin, 28. Januar 2002 Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern i.A. Dr. Klaus-Dietrich Fischer

Die vorstehende Satzung zur Änderung von Satzungen der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern wird hiermit ausgefertigt und im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern und im Mitteilungsblatt der Apothekerkammer veröffentlicht.

Schwerin, 30. Januar 2002

PhR Wilhelm Soltau Präsident

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