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Baden-Württemberg: Wählerlisten zur Kammerwahl

Gemäß § 4 Abs. 1 der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird für die vier Wahlbezirke = Regierungsbezirke Stuttgart (Nordwürttemberg), Tübingen (Südwürttemberg), Karlsruhe (Nordbaden) und Freiburg (Südbaden) je eine Wählerliste aufgestellt worden.

Wahlberechtigte Kammermitglieder können die Wählerlisten in der Zeit vom 14. bis 24. März 2002 montags bis donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastraße 1, 70190 Stuttgart, einsehen.

Die im jeweiligen Bezirk wahlberechtigten Kammermitglieder können innerhalb der Frist, während die Wählerlisten ausgelegt sind, wegen Übergehung Wahlberechtigter oder Aufnahme Nichtwahlberechtigter beim zuständigen Bezirkswahlleiter unter der Adresse der Landesapothekerkammer schriftlich Einspruch erheben.

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