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Krankenkassenbeiträge: Bundestag entlastet freiwillig versicherte Rentner

BERLIN (ks). Der überwiegende Teil der bislang freiwillig versicherten Rentner kann ab dem 1. April mit günstigeren Krankenkassenbeiträgen rechnen. Ebenso wie pflichtversicherte Rentner sollen sie zukünftig einen ermäßigten Beitragssatz auf Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten) entrichten. Zudem entfällt die Beitragspflicht auf Miet- und Zinseinnahmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor, der am 1. März vom Bundestag gegen die Stimmen der Union verabschiedet wurde.

Das Gesetz bestimmt, dass die Versicherungszeiten von freiwilligen Mitgliedern und Pflichtmitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner wieder gleichbehandelt werden.

Viele Rentner werden davon profitieren – für einige Personengruppen (Kleinstrentner, kostenfrei mitversicherte Familienmitglieder) bedeutet dies formal Mehrbelastungen. Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes sieht das Gesetz jedoch Regelungen vor, die diese Härten vermeiden.

Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund der Gesetzesänderung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2000. In dieser Entscheidung hatten die Verfassungsrichter festgestellt, dass die im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 beschlossene Verschärfung der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht von Rentnern mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Der Gesetzgeber wurde daher aufgefordert, die daraus resultierende Ungleichbehandlung freiwillig versicherter Rentner bis zum 31. März 2002 zu beseitigen.

Keine endgültige Lösung

Dies geschah nun reichlich knapp. Und die jetzige Lösung wird nicht endgültig sein. Aus dem Bundesgesundheitsministerium ist zu hören, dass die Neuregelung nach den Bundestagswahlen überarbeitet werden soll.

Auch im Gesetzentwurf heißt es, dass eine gesetzliche Regelung, wie sie das Bundesverfassungsgericht fordert, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sachgerecht erscheine, da die künftige Gestaltung des Beitragsrechts noch nicht klar sei.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt schätzt, dass die neue Regelung bei der GKV zu Einnahmeverlusten in Höhe von 40 Millionen Euro führen wird. Die Krankenkassen rechnen hingegen mit Mindereinnahmen von 300 Millionen Euro. Angesichts der ohnehin knappen Kassen wird eine neue Beitragsregelung unerlässlich sein.

Union spricht von "Wählertäuschung"

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Lohmann bezeichnete das Gesetz als "eine Täuschung der Wähler", da die angekündigte Neuregelung nach der Bundestagswahl nicht näher erläutert werde.

Es stehe zu erwarten, dass nach der Wahl alle Rentner Kassenbeiträge auf ihre gesamten Einkünfte leisten müssen. Durch die erheblichen Mindereinnahmen bei der GKV nehme zudem der Druck auf die Kassen zu, ihre Beiträge weiter zu erhöhen, so Lohmann.Das Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, muss nun noch im Bundesrat beraten werden.

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