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Neue Regelung: Welche Krankenkost auf Rezept?

BONN (im). Welche medizinisch notwendige Elementardiäten, Sondennahrung, Aminosäuremischungen und Eiweißhydrolysate ausnahmsweise in die ambulante Versorgung mit Arzneimitteln einbezogen werden müssen, hat der zuständige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Köln jetzt festgelegt.

Das Gremium aus Medizinern und Kassenvertretern hat die Produktgruppen und die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Verordnung von Krankenkost wie beispielsweise Sonden- und Trinknahrung definiert, so die Mitteilung über den Beschluss des Bundesausschusses vom 26. Februar.

Für die ambulante Anwendung bei häufig vorkommenden Indikationen wie etwa chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Mukoviszidose, Gesichts- und Kiefertrauma, AIDS-bedingtem Gewichtsverlust, Tumorerkrankungen mit starkem Gewichtsverlust, älteren dementen Patienten sowie Gedeihstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern seien die Voraussetzungen zur Verordnung samt Produkten und Applikationswegen zusammengestellt worden.

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