DAZ aktuell

Bundesregierung: Versandhandel ist illegal

(daz). Nach Auffassung der Bundesregierung ist auch der grenzüberschreitende Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln illegal. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Walter Hirche, hatte das Bundesgesundheitsministerium um Auskunft darüber gebeten, ob Krankenkassen ihre Mitglieder auffordern dürfen, Arzneimittel über das Internet zu beziehen.

In der Antwort von Staatssekretär, Dr. Klaus Theo Schröder (SPD), heißt es hierzu unter anderem:

"Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Versandhandel/Internethandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, auch soweit dies grenzüberschreitend erfolgt, gemäß § 43 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes verboten. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass § 43 AMG nicht gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt. Auf Grund des Versandhandelsverbotes sind Arzneimittel, die auf diese Weise beschafft werden, von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.

Diese Auffassung wird auch vom Bundesversicherungsamt und den übrigen Aufsichtsbehörden geteilt. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Landesaufsichtsbehörden eine abweichende Auffassung vertreten haben. Es ist Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Krankenkassen das geltende Recht beachten."

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