DAZ aktuell

Überschüssige Embryonen für Stammzellforschung ethisch vertretbar

(bäk/daz). Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer befürwortet mit einer Gegenstimme die Verwendung überschüssiger, dem Untergang preisgegebener Embryonen aus künstlicher Befruchtung für die Stammzellforschung.

Die Forschung an diesen Zellen sei dann ethisch vertretbar, heißt es in einer von der Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer herausgegebenen Presseinformation, wenn die Forschung mit adulten Stammzellen oder tierischen Zellen keine vergleichbaren Ergebnisse liefere. Sie sprach sich mehrheitlich auch dafür aus, den Import von pluripotenten Stammzellen nicht zu behindern. Sie warnt gleichzeitig vor übertriebener Hoffnung auf rasche klinische Erfolge.

Eine gezielte Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken lehnen die Mitglieder der Ethikkommission aus ethischen Gründen ab, ebenso wie das Klonen von Menschen. Die Kommission bei der Bundesärztekammer besteht aus 16 Mitgliedern, darunter Ärzte, Naturwissenschaftler, Juristen, Philosophen, Theologen und Soziologen.

Unter Abwägung aller entgegenstehender Argumente verweist sie darauf, dass das Bemühen von Forschung und Klinik um die Heilung oder Linderung schwerer Erkrankungen ein hohes ethisches und soziales Gut darstelle und auch aus verfassungsrechtlicher Sicht eine entsprechende Schutzpflicht des Staates bestehe. Der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens in seinen frühesten Formen sei zwar durch die Rechtsordnung ebenfalls geschützt, daraus resultiere aber keine absolute, jedweder Abwägung entzogene Schutzpflicht, wie die Güter- und Interessenabwägung beim Schwangerschaftsabbruch und beim Gebrauch von Nidationshemmern zeige.

Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer wurde 1995 als unabhängiges Gremium berufen. Sie hat die Aufgabe, Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt und die technologische Entwicklung in der Medizin und ihren Grenzgebieten aufgeworfen werden.

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