DAZ aktuell

Gesetzliche Krankenversicherung: Zuzahlungen nach der Umrechnung in Euro

(bmg). Durch das Achte Euro-Einführungsgesetz wird grundsätzlich erreicht, dass die Umstellung auf den Euro ab 1. Januar 2002 nicht zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger führt, aber auch für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt kostenneutral ist.

Die vorgenommenen Glättungen auf der Basis einer Umrechnung im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro sollen gegenüber einer centgenauen Umrechnung zum Kurs 1,95583 das Verwaltungshandeln vereinfachen. Aus den für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt günstigen Umstellungen entstehen den Krankenkassen und der Pflegeversicherung – allerdings geringfügige – spezifische Mindereinnahmen, die sich aus den Rundungsdifferenzen z. B. bei den Zuzahlungen ergeben.

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