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Arznei-Sparpaket: Einsparungen von etwa 1,25 Mrd. Euro zu Gunsten der GKV

BERLIN (bmg/diz). Am 14. Dezember 2001 stimmte der Deutsche Bundestag dem Arzneimittel-Sparpaket zu. Mit ihm sollen zusammen mit der Absenkung der Festbeträge Einsparungen von etwa 1,25 Mrd. Euro zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung erzielt werden.

"Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Arzneimittel-Sparpaket wurde der Weg frei gemacht, dass es auch künftig bei den Arzneimitteln Qualität zu vernünftigen Preisen geben wird", so Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Das Sparpaket umfasst fünf Maßnahmen:

  • Verordnung von Wirkstoffen statt Präparaten (Aut-idem-Regelung)
  • Anpassung des Apothekenrabattes
  • Empfehlungen des Bundesausschusses
  • Solidarbeitrag der Arzneimittelhersteller
  • Krankenhausentlassungsberichte.

Wirkstoffe statt Präparate (generelle Aut-idem-Regelung)

Wie es in einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt, sollen die Apotheken künftig in der Regel für die Arzneimittelversorgung innerhalb wirkungs- und wirkstoffgleicher Medikamente ein kostengünstiges Arzneimittel aussuchen. Eine solche Regelung sei zur Zeit bereits als Ausnahme möglich, es werde aber zu wenig Gebrauch davon gemacht. Die so genannte Aut-idem-Regelung werde in anderen Ländern – wie z. B. in den Niederlanden, den USA und in Großbritannien – problemlos praktiziert. Sinn dieser Regelung sei es, die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker zu nutzen, was der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugute komme. Die Therapiefreiheit der Ärzte werde nicht beeinträchtigt, so heißt es weiter, weil die Wirkstoffe ausschließlich von den Ärztinnen und Ärzten ausgesucht würden. Die Haftung der Ärztinnen und Ärzte werde nicht tangiert, weil es ausschließlich Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sei, die Wirkstoffe, die Wirkstärke, die Packungsgröße und die Darreichungsform auszusuchen. Im übrigen solle der Arzt auch weiterhin die Möglichkeit behalten, im Ausnahmefall ein konkretes Präparat anzugeben. Mit dieser Regelung werde den Ärztinnen und Ärzten die Einhaltung ihrer vereinbarten Ausgabenhöhen im Arzneimittelbereich erleichtert (erwartetes Einsparvolumen in 2002: 200 – 250 Mio. Euro).

Anpassung des Apothekenrabattes

Der heute von den Apotheken weitergegebene Rabatt von fünf Prozent an die gesetzlichen Krankenkassen soll auf sechs Prozent erhöht werden. Weil die meisten Kunden der Apotheke Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind, so heißt es in der BMG-Mitteilung, haben die Apotheken die ihnen gewährten Rabatte durch den Großhandel den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung zu verdanken. Deshalb sollen sie von ihren erzielten Rabatten etwas mehr als bisher an die gesetzliche Krankenversicherung weitergeben (erwartetes Einsparvolumen in 2002: 200 Mio. Euro).

Empfehlungen durch den Bundesausschuss

Die zuständige Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen (Bundesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen) soll für Arzneimittel mit vergleichbaren Wirkstoffen oder vergleichbarer therapeutischer Wirkung eine Bewertung des therapeutischen Nutzens im Verhältnis zum Abgabepreis vornehmen und Empfehlungen an die behandelnden Ärzte abgeben können. Damit werde zusätzlich sichergestellt, dass höhere Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur in den Fällen erfolgen, in denen es den Patientinnen und Patienten wirkliche Verbesserungen bringt (erwartetes Einsparvolumen in 2002: 300 Mio. Euro).

Solidarbeitrag der Pharmazeutischen Industrie

Auch die Hersteller, die an den gestiegenen Arzneimittelausgaben im System der gesetzlichen Krankenversicherung verdient haben, müssen sich an diesem Sparpaket beteiligen. Nach einem Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und des Verbandes der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) hat letzterer zugesagt, der gesetzlichen Krankenversicherung 400 Mio. DM zur Konsolidierung der Finanzen Anfang des nächsten Jahres zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung des VFA. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen ist nun mit dem vorliegenden Gesetz beauftragt worden, ein Konto für diese Zahlungen einzurichten und die Gelder innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen zu verteilen (erwartetes Einsparvolumen in 2002: 200 Mio. Euro).

Krankenhausentlassungsberichte

Krankenhäuser sollen in den Entlassungsberichten auch den Wirkstoff des Arzneimittels sowie preisgünstige Alternativvorschläge für die ambulante Therapie angeben. Durch diese Änderungen soll bei der arzneimitteltherapeutischen Folgebehandlung im ambulanten Sektor eine Festlegung auf ein überhöhtes Preisniveau vermieden werden (Einsparvolumen im generellen Aut-idem bereits enthalten).

Bereits kurzfristig finanzwirksam

Diese Einsparungen, die die Krankenkassen bereits kurzfristig ab 2002 finanzwirksam entlasten sollen, sind mit ca. 1,25 Milliarden Euro ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Beitragssatzniveaus in der gesetzlichen Krankenversicherung, so die Bundesgesundheitsministerin.

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am 1. Februar 2002, dem nächsten Termin, an dem sich der Bundesrat regulär damit befassen kann, den Bundesrat passieren wird und dann umgehend in Kraft treten wird. Alle Beteiligten sollten sich umgehend darauf einstellen und die technischen und sonstigen Vorbereitungen treffen.

Mit dem Arzneimittelsparpaket kämen Qualität und Preis in ein angemesseneres Verhältnis. Für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gelte, dass sie wirtschaftlich erfolgen müssten. Das müsse auch für die Arzneimittel gelten, "denn sonst müssten alle Beitragszahler höhere Beiträge zahlen", so Ulla Schmidt.

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