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AABG verkündet: Die Aut-idem-Regelung ist da

Am 22. Februar wurde das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am vergangenen Samstag in Kraft getreten. Obwohl noch nicht alle gesetzlichen Bedingungen für die Anwendung der Aut-idem-Regelung erfüllt sind, will das Bundesgesundheitsministerium sie ab sofort praktiziert wissen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Festsetzung und Bekanntmachung des unteren Preisdrittels wird voraussichtlich erst im Sommer erfolgen. Dennoch sollen nach dem Willen des Gesundheitsministeriums Apotheker schon jetzt substituieren, wenn der Arzt dies nicht ausdrücklich ausschließt. Der Deutsche Generikaverband hat für die Haltung des Gesundheitsministeriums kein Verständnis.

Geschäftsführer Thomas Hummels erwartet ein "Informationschaos" in Arztpraxen und Apotheken, wenn aut idem bereits vor der Festsetzung des unteren Preisdrittels angewendet wird. Auch der Hartmannbund (HB) kritisiert die Vorgehensweise des Ministeriums. Der Vorsitzende des HB, Hans-Jürgen Thomas, appellierte an alle Ärzte, "die Aut-idem-Regelung in keinem Falle anzuwenden", da sie sonst "therapeutisch unverantwortlich" handelten.

Leonard Hansen vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung empfahl allen Ärzten, nach Möglichkeit stets selbst ein preiswertes Generikum zu verordnen, statt die Auswahl dem Apotheker zu überlassen. Zudem wies er darauf hin, dass sich bis zur Erstellung der neuen Rezeptvordrucke die Bedeutung des Aut-idem-Kästchens umkehrt: Das Aut-idem-Feld ist durchzukreuzen, wenn der Arzt die Substitution ausschließen will. Ob die neuen Rezeptvordrucke zwei Kästchen - "aut idem" und "nec aut idem" - enthalten sollen, wird derzeit zwischen Ärzten und Krankenkassen diskutiert.

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