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Details zur Bonuszahlung für "Gesetzliche": Ein Krankenhaustag lässt den "Eige

(bü). Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet als erste gesetzliche Krankenkasse einen Selbstbehaltstarif für ihre Mitglieder an. Das "TK-Programm 240" startet am 1. Januar 2003. Professor Dr. Klusen, Vorsitzender des Vorstandes erhofft sich durch ein "gesundheitsbewussteres" Verhalten der Versicherten eine Kostensenkung.

Und das, obwohl die Krankenkasse ihren volljährigen Mitgliedern, die sich für den - zunächst auf fünf Jahre befristet eingeführten - Tarif entscheiden, einen Jahres-Beitragsbonus von 240 Euro spendiert. Dies geschieht zu Beginn des jeweiligen "Bindungszeitraums". Im Gegenzug muss er sich an den im betreffenden Jahr anfallenden Arztkosten beteiligen, die folgendermaßen aufgeteilt sind: - 20 Euro pro ambulante Arztbehandlung - 40 Euro pro ambulante Zahnarztbehandlung - 300 Euro/Tag pro stationäre Krankenhausbehandlung. Alle anderen Leistungen werden in voller Höhe übernommen. Dabei ist allerdings wichtig: Nur bis zu maximal 300 Euro kann das Mitglied pro Jahr zur Kasse gebeten werden. In der Praxis geht das so vor sich: Die TK ermittelt, wie oft der Versicherte beim Arzt oder Zahnarzt beziehungsweise ob er im Krankenhaus war. Entsprechend muss er an seine Krankenkasse zurückzahlen.

Beispiel: Ein Versicherter war zwei Mal beim Hausarzt (= 2 x 20 Euro) und hatte eine Behandlung beim Zahnarzt (= 1 x 40 Euro). Er behält vom Bonus (240 Euro minus 80 Euro) 160 Euro. Bereits bei einem Tag Klinikaufenthalt wären aber die vollen 300 Euro Eigenanteil fällig, was zu einem "Minus" von 60 Euro führt. Nicht unter die Selbstbeteiligung fallen alle Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren sowie jegliche Art der Vorsorgeuntersuchung. Ferner sind der jährliche vorsorgliche Besuch beim Zahnarzt (der im Übrigen auch für die Höhe des Zahnersatzzuschusses wichtig ist) und die ärztliche Beratung zur Empfängnisverhütung beim Frauenarzt "frei".

Wer an dem Modellprojekt der TK teilnehmen will muss den Antrag schriftlich stellen: jeweils bis zum Monatsletzten mit Wirkung zum Ersten des folgenden Monats. Das Mitglied ist für ein Jahr an seine Entscheidung gebunden. Versicherte, die von einer anderen Kasse "überlaufen", müssen zunächst sechs Monate Mitglied in der "Techniker" sein, um dann vom siebten Monat an am "TK-Programm 240" teilnehmen zu können. Die Bonuszahlung reduziert sich bei Versicherten, die erst im Laufe eines Jahres an dem Programm teilnehmen. 20 Euro pro Monat gibt es dann noch als Bonus, 25 Euro werden monatlich als Selbstbehalt angesetzt. Beispiel: Ein Mitglied beginnt das "TK-Programm 240" zum 1. August. Ihm werden noch (5 x 20 Euro =) 100 Euro als Bonus überwiesen, die Eigenbeteiligung ist auf (5 x 25 Euro =) 125 Euro für die restlichen Monate begrenzt.

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