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Kassen treiben Beiträge in die Höhe: Verwaltungsausgaben der Kassen auf Höchs

Berlin (kbv/diz). "Es ist höchste Zeit, dass die Krankenkassen ihre Verwaltungskosten in den Griff bekommen." Das hat der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Manfred Richter-Reichhelm am 22. Oktober in Berlin gesagt. Der Hintergrund: Das Bundesgesundheitsministerium hat bestätigt, dass die Verwaltungskosten der Kassen in diesem Jahr voraussichtlich einen neuen Höchststand erreichen werden.

Schon 2001 waren diese Ausgaben auf die Rekordmarke von 7,6 Milliarden Euro gestiegen. Wie aus einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervorgeht, begrüßte Richter-Reichhelm das Vorhaben der Bundesregierung, die steigenden Verwaltungsausgaben der Krankenkassen im nächsten Jahr gesetzlich zu begrenzen. Die Maßnahme soll Bestandteil des Vorschaltgesetzes zu einer Reform im Gesundheitswesen sein. Wie rigide die Begrenzung der Kassen-Verwaltungskosten ausfallen wird, war bislang aus dem Bundesgesundheitsministerium nicht zu erfahren.

Laut den Anfang September vom BMG veröffentlichten vorläufigen Einnahmen- und Ausgabenzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2002 geben die Krankenkassen zur Zeit knapp vier Milliarden Euro oder 5,16 Prozent des jährlichen GKV-Gesamthaushalts für ihre Verwaltung aus. Die Zahlen wurden auf der Basis der Daten für das erste Halbjahr 2002 errechnet. "Die Verwaltungskosten der Kassen pro Mitglied sind im ersten Halbjahr 2002 mit vier Prozent um ein Drittel stärker gestiegen als die Leistungsausgaben pro Versichertem. Die Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung ohne Medikamente und Hilfsmittel stiegen um moderate 2,3 Prozent und damit fast nur halb so stark wie die Verwaltungskosten. Die Krankenkassen könnten sich also finanziell zu einem guten Teil selbst entlasten", brachte Richter-Reichhelm die Kritik der Vertragsärzte an den Kassen auf den Punkt.

Bereits am 18. Oktober hatte die KBV kritisiert, dass die gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht über die im Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Mindestrücklage in Höhe von einem Viertel einer Monatsausgabe verfügen. Das wären etwa drei Milliarden Euro, so Richter-Reichhelm. Darüber hinaus sollten die Kassen eine Betriebsmittelreserve in Höhe einer halben Monatsausgabe besitzen. Dies entspreche einer Summe von weiteren rund sechs Milliarden Euro, erläuterte der KBV-Chef. Auf der Grundlage der Jahresrechnungsergebnisse wiesen die Kassen jedoch zum Stichtag 31. Dezember 2001 nur Finanzreserven von gerundet einer Milliarde Euro auf. "Berücksichtigt man das Halbjahresdefizit der GKV von 2,4 Milliarden Euro, dann sind die Kassen mit 1,4 Milliarden Euro überschuldet, statt das gesetzlich geforderte Guthaben von 9 Milliarden Euro aufzuweisen", sagte Richter-Reichhelm. Die Regierung ziehe nun die Reißleine, indem sie die Kassen zur Eindämmung ihrer Verwaltungsausgaben zwinge.

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