Randnotitz

eRezept in den Startlöchern?

Das elektronische Rezept hat seinen ersten Praxistest unter den Augen der alten (neuen?) Gesundheitsministerin bestanden. In einer Dürener Apotheke wurde das eRezept im Rahmen eines Feldversuchs der Kassenärztlichen Vereinigung in Anwesenheit der Ministerin vorgeführt (siehe DAZ Nr. 39, S. 30).

Auf einer Gesundheitskarte waren zwei so genannte Tickets als Berechtigung zum Abruf der Daten von einem Server gespeichert. Der Apotheker identifizierte sich mit einer gesonderten Heilberufskarte, holte die Verschreibung vom Server der KV und übernahm sie in die Apotheken-EDV. Technisch läuft's also schon, die erforderliche Soft- und Hardware gibt es und sie funktioniert.

Allerdings wählte der Feldversuch den Weg über die Serverlösung, die von den Kassen favorisiert wird, und nicht die von der ABDA angedachte Chipkartenlösung. Bei der Serverlösung werden die relevanten Daten, also die eigentliche Verordnung der Arzneimittel, auf einem Rechner gespeichert, außerhalb der Apotheke, in diesem Fall bei der KV, während die Chipkartenlösung davon ausgeht, dass die verordneten Arzneimittel auf einer Chipkarte gespeichert werden, die der Patient in der Apotheke vorlegt und dort in die Apotheken-EDV eingelesen werden. Die ABDA verspricht sich von der Speicherung der Verordnung auf der Chipkarte selbst mehr Unabhängigkeit und Neutralität als von einer Serverlösung, bei der die Krankenkassen davon ausgehen, dass dieser Server unter ihrer Obhut läuft und sie die Datenhoheit hätten.

Zwar ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, aber nachdem jetzt eine bereits funktionierende Lösung vorliegt, dürfte die Technik doch auf eine Serverlösung hinauslaufen – in der Hand der Kassenärztlichen Vereinigung wohl das "kleinere Übel" als wenn die Kassen die Hand drauf hätten. In gewisser Weise hat die Serverlösung sicher ihre Berechtigung, da der Speicherplatz so gut wie unbegrenzt ist. Auch die OTC-Arzneimittel, die ein Patient in der Apotheke kauft, könnten dort abgespeichert werden für eventuelle Interaktionschecks. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass der Patient Herr seiner Daten ist und selbst bestimmen kann, ob alle Arzneimittel, die er erwirbt, gespeichert werden, oder nur die auf Rezept verordneten. Nach Ansicht der Ministerin kann das eRezept bereits in zwei Jahren Realität sein. Wir müssen dran bleiben.

Peter Ditzel

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