Kommentar

AABG im Bundesrat: Gesundheitsausschuss lehnt Anrufung des Vermittlungsausschuss

Berlin (ks). Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat einen Antrag der unionsgeführten Bundesländer, wegen des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG) den Vermittlungsausschuss anzurufen, abgelehnt.

Die CDU-regierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen hatten am 16. Januar einen entsprechenden Anrufungsantrag in die Sitzung des Ausschusses eingebracht, da sie anzweifeln, dass das Gesetz geeignet sei, die Finanzen der Gesetzlichen Krankenkassen dauerhaft zu stabilisieren. Zudem zeigten die Länder Bedenken, dass durch die Aut-idem-Regelung die Arzneimittelsicherheit der Patienten gefährdet und die Therapiehoheit der Ärzte in Frage stellt werde.

Unverständnis bei der Pharmaindustrie

Die ablehnende Entscheidung des Gesundheitsausschusses traf beim Deutschen Generikaverband und dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auf Unverständnis. Thomas Hummels, Geschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes, hält das Gesetz für unzulänglich: "Die Umsetzung wird massive Probleme bereiten, da es weder Durchführungsverordnungen gibt noch genau geklärt ist, wie die Bewertung durch den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen vorgenommen werden kann. Es ist vorhersehbar, dass die Daten nicht rechtzeitig vorliegen, Fristen nicht eingehalten werden können. Die Rechtssicherheit für Ärzte und Apotheker ist damit nicht gegeben, die Hersteller haben keine Handlungssicherheit. Die Unzulänglichkeiten des Gesetzes über die medizinischen Bedenken hinaus werden uns bis zur Abschaffung des Gesetzes erhalten bleiben." BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Sendler erklärte, mit der Entscheidung zeichne sich ab, "dass der Bundesrat seine Chance zur Richtungsänderung nicht nutzen wird".

Endgültige Entscheidung am 1. Februar

Die CDU-regierten Bundesländer wollen sich allerdings noch nicht geschlagen geben und weiter um die Anrufung des Vermittlungsausschusses kämpfen. Am 1. Februar hat der Bundesrat über das AABG zu entscheiden. Das Zünglein an der Waage werden die Länder mit den großen Koalitionen in Brandenburg und Bremen sowie das SPD/FDP-regierte Rheinland-Pfalz sein. Zwar ist das AABG nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann aber mehrheitlich den Vermittlungsausschuss anrufen. Hierdurch würde sich der ursprünglich für den Jahresbeginn geplante Start weiter verschieben und der Einspareffekt für die Kassen entsprechend geringer ausfallen.

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