Kommentar

Theo Schröder beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller: Die Strukturrefor

Berlin (diz). Mit dem "Reformkonzept der qualitätsorientierten Gesundheitspolitik" will sich die rotgrüne Bundesregierung, so sie denn nach der Wahl noch regieren darf, für eine Qualitätssteigerung und Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen einsetzen. Dies steht nach Aussage von Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder im Mittelpunkt des Reformprogramms seiner Regierung, das er auf der 48. Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes des Arzneimittel-Hersteller (BAH) am 11. September 2002 in Berlin skizzierte. Eine stärkere Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehne man ab, ebenso wie eine Aufspaltung des Leistungskatalogs in Wahlleistungstarife mit Selbstbehalten oder in Grund- und Wahlleistungen.

Als Gründe für die Ablehnung einer Aufspaltung nannte Schröder drei Punkte: 1. Eine Aufspaltung des Leistungskatalogs ist kontraproduktiv, da sie der GKV Finanzmittel entzieht. 2. Eine Aufspaltung ist unsozial, da nur Junge, Gesunde und Besserverdienende Leistungen abwählen könnten. 3. Niemand kann eine Krankheit abwählen. Im Krankheitsfall müsste jeder tiefer in die Tasche greifen.

Man wolle daher den Weg der Strukturreform fortsetzen. Insbesondere steht im Programm der Bundesregierung: - Mehr Vertragsfreiheit für Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, - Leistungserbringer und Krankenkassen sollen neben Kollektivverträgen auch Einzelverträge abschließen können. - Kassen sollen Verträge mit Leistungsanbietern abschließen können, die ein festgelegtes Qualitätsniveau zu angemessenen Kosten garantieren, - Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung und freien Arztwahl, - Aufbau integrierter Versorgungsformen, Behandlungsleitlinien für weit verbreitete Krankheiten.

Eingeleitete Reformen

Mit Blick auf diese Reform habe man bereits strukturelle Veränderungen eingeleitet. Schröder wies dabei auf die Neuordnung des Risikostrukturausgleichs hin und die Einführung der Disease Management Programme, wobei er kritisierte, dass der Abschluss der Verträge derzeit blockiert werde. Zu den eingeleiteten Reformen gehöre auch das Fallpauschalengesetz, mit dem die Krankenhausfinanzierung grundlegend reformiert werde. Tagessätzen solle es nicht mehr geben.

Und er nannte das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz, das immerhin dazu führte, dass auf Grund der neuen Aut-idem-Regelung das Preisniveau der Generika gesunken sei. Wenn die zweite Tranche zum 1.Oktober 2002 in Kraft trete, werde ein Marktvolumen von insgesamt rund 6 Mrd. Euro und damit der größte Teil des Generikamarktes in die Aut-idem-Regelung mit einbezogen sein.

Klarstellung zur Fünfer-Regelung

Zur Ausgestaltung der Aut-idem-Regelung merkte Schröder an, dass es für das Ministerium wichtig gewesen sei, festzulegen, dass die Preisdrittellinien innerhalb eines Quartals nicht verändert würden. Es diene der Planungssicherheit für die Hersteller. Deshalb könne es nicht richtig sein, dass für Kleingruppen von Generika im Zwei-Wochen-Turnus neue Preisobergrenzen ermittelt würden, womit die Fünfer-Sonderregelung gemeint ist, die besagt, dass, wenn weniger als fünf Arzneimittel im unteren Preisdrittel zur Verfügung stehen, jedes der bis zu fünf preisgünstigsten Arzneimittel als preiswert gilt. Schröder stellte daher die gesetzlichen Vorgaben klar:

- Auch bei den Kleingruppen solle für das ganze Quartal über eine Preisobergrenze gelten, bis zu der verordnete Präparate nicht durch den Apotheker im Rahmen von aut idem ausgetauscht werden könnten. - Auch für Kleingruppen werden Preisobergrenzen zum Stichtag des ersten Tages des Vormonats ermittelt, womit die Hersteller Planungssicherheit für das gesamte Quartal hätten. Im ersten Halbjahr war es durch die Aut-idem-Regelung bereits zu Preissenkungen von durchschnittlich über drei Prozent bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln gekommen. Schröder beklagte dennoch, dass der Anstieg der Arzneimittelausgaben immer noch zu hoch sei, deshalb müsse die Umsetzung der Aut-idem-Regelung schrittweise vorangehen.

Naturalrabatte werden überprüft

Zu den Naturalrabatten merkte Schröder an, dass sie nach geltendem Recht dem Apotheker verblieben. Die Koalitionsfraktionen hätten sich darauf verständigt zu überprüfen, ob Handlungsbedarf bestehe, wie Naturalrabatte künftig behandelt werden. Man werde dies im Zusammenhang mit der anstehenden Neuordnung des Arzneimittelmarktes vornehmen.

Deutlich machte der Staatssekretär auch, dass man eine bessere Nutzen-Kosten-Bewertung von Arzneimitteln vornehmen müsse, was keine "vierte Hürde" darstelle. Es gehe nicht darum, ein neues Zulassungsverfahren für die Aufnahme von neuen Arzneimitteln den Leistungskatalog der GKV zu schaffen. Er plädiere für die Einführung einer pharmakoökonomischen Bewertung neuer Arzneimittel, wofür ein Verfahren etabliert werden solle.

Dringend verkürzt werden müssten darüber hinaus Zeitdauer und Art der Zulassungsverfahren für Arzneimittel, gesetzliche Fristen müssten von den nationalen Zulassungsbehörden besser eingehalten werden. Beim Off-label-Einsatz eines Arzneimittels sei mehr Transparenz notwendig und eine rechtliche Klarstellung. Fachliche Stellungnahmen von Expertengruppen müssten berücksichtigt werden.

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