Kommentar

Arzneimittelversandhandel: Bayerische BKK darf DocMorris-Medikamente wieder erst

München (ks.) Die Betriebskrankenkasse (BKK) der Hypovereinsbank darf ab sofort wieder die Kosten für Arzneimittel übernehmen, die ihre Versicherten bei der holländischen Internet-Apotheke DocMorris bezogenen haben. Die Krankenkasse hatte gegen einen Untersagungsbescheid des Bundesversicherungsamts (BVA) einstweiligen Rechtsschutz beantragt und obsiegte am 14. August vor dem bayerischen Landessozialgericht in München.

Das BVA hatte in den vergangenen Wochen eine Vielzahl von Krankenkassen in einem Bescheid aufgefordert, die Kosten für im Versandhandel bezogene Arzneimittel nicht mehr zu erstatten bzw. zu übernehmen. Die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids wurde angeordnet, sodass die Kassen auch bei Einlegung eines Rechtsmittels der Behördenaufforderung nachkommen mussten. Nun hat die BKK der Hypovereinsbank im Eilverfahren erwirkt, dass dieser Sofortvollzug aufgehoben wurde bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist. Wie ein Sprecher des BVA mitteilte, ist die Entscheidung des Landessozialgerichts die erste, die zugunsten von DocMorris ergangen ist. Der Rechtsstreit ist damit jedoch noch nicht beendet. Das BVA kündigte an, Beschwerde gegen die Eilentscheidung einzulegen. Endgültige Klarheit wird aber erst das Urteil im Hauptsacheverfahren bringen.

Neben dem BVA streitet auch das Bayerische Staatsministerium mit DocMorris und den Krankenkassen, die den Versand unterstützen. Es hatte den Landesverband der Bayerischen BKKs per Bescheid verpflichtet, den mit DocMorris geschlossenen Arzneimittellieferungsvertrag zu annullieren. Aufgrund dieses Bescheids ruht der Vertrag seit dem 23. Mai dieses Jahres. Die holländische Apotheke hatte daraufhin beim Sozialgericht München beantragt, den Sofortvollzug des Bescheids aufzuheben. Dieser Antrag wurde Mitte August aus formalen Gründen abgelehnt, da DocMorris durch den Bescheid des Ministeriums nicht selbst betroffen war. Die Richter führten jedoch weiterhin aus, die Krankenkassen würden durch die Förderung des Versandhandels mit Arzneimitteln gegen das geltende Recht verstoßen und damit Belange des Gesundheits- und Verbraucherschutzes gefährden.

Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) erklärte hierzu: "Das ist das richtige Signal: Dem laxen Umgang mit der Arzneimittelsicherheit wird so ein Riegel vorgeschoben". Sie warf Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vor, verantwortungslos zu handeln, wenn sie gesundheitsschützende Gesetze nur aus vagen finanziellen Vorteilen öffentlich in Frage stelle, ohne dabei zu wissen, wie der Verbraucherschutz weiter garantiert werden solle. Eine Entscheidung des Sozialgerichts über einen entsprechenden Antrag des direkt vom Ministeriumsbescheid betroffenen BKK-Landesverbands steht allerdings noch aus.

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