Kommentar

Arzneimittelhersteller: Zu kurze Meldefristen

Bonn (bah/diz). Einer Mitteilung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller zufolge hatten die betroffenen Pharmaunternehmen nur wenige Stunden Zeit, ihre Generikapreise der am 12. Juni veröffentlichten oberen Preislinie des unteren Preisdrittels für die Aut-idem-Substitution anzupassen.

Die Meldefrist der Preise an die IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten) lief bereits um 23.59 Uhr des 12. Juni ab. Dem Antrag eines Unternehmens beim Landgericht Frankfurt/Main auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die IFA zu verpflichten, ihre Meldefrist zu verlängern, um den Arzneimittelherstellern mehr Zeit zu geben für preisstrategische Überlegungen und Preiskalkulationen, wurde vom Gericht nicht stattgegeben.

Eine noch wesentlich schlechtere Situation für die Arzneimittelhersteller zeichnet sich für die Aut-idem-Preislinien ab, die ab dem 1. Januar 2003 gelten sollen. Nach dem derzeitigen Stand werden die Preislinien am 12. Dezember 2002 von den GKV-Spitzenverbänden veröffentlicht, die Meldefrist der IFA endet aber bereits am 5. Dezember 2002 - nach Auffassung des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller eine inakzeptable Situation.

Obere Preislinie des unteren Preisdrittels

Unter www.bkk.de finden Sie in der rechten Spalte in der Rubrik "aktuelles" als ersten Eintrag den Link zu den Preislinien-Listen (Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Aut-idem-Regelung für Arzneimittel (§ 129 Abs. 1 SGB V) als Download-Datei im PDF-Format.

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