Kommentar

Apothekengesetz-Novellierung : Vermittlungsausschuss - Impfstoffe im Apothekenve

BERLIN (ks). Der Vermittlungsausschuss des Bundesrats hat sich dafür ausgesprochen, Impfstoffe weiterhin über Apotheken zu vertreiben. Die rot-grüne Regierungskoalition wollte mit einer Änderung des Apothekengesetzes eine Direktbelieferung von Ärzten, Gesundheitsämtern und Krankenhäusern ermöglichen - dieser Änderungsvorschlag fand im unionsdominierten Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung am 31. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen, da die vorgesehene Änderung des Vertriebswegs "im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit einen Rückschritt" darstelle. Auch seien Argumente, wonach die Direktbelieferung Kosten einspare, nicht belegt. Schon bisher habe für Impfstoffe eine Ausnahme von der Arzneimittelpreisverordnung gegolten.

Dieser Auffassung hat sich am 12. Juni auch der Vermittlungsausschuss angeschlossen. Er will die Änderung des Vertriebswegs aus dem Gesetz gestrichen wissen. Nun hat der Bundestag in einer seiner nächsten Sitzungen darüber zu befinden, ob er der Empfehlung des Vermittlungsausschusses folgt.

Andere Änderungen des Apothekengesetzes, wie die Teilöffnung von Krankenhausapotheken für den ambulanten Bereich, blieben vom Bundesrat unbeanstandet. Der baden-württembergische Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) hatte in der letzten Bundesratssitzung keine Mehrheit für seinen Antrag finden können, den Vermittlungsausschuss auch aus diesem Grunde anzurufen.

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