Kommentar

Bayerisches Sozialministerium: BKK Landesverband Bayern muss Vertag mit DocMorri

"Das Sozialministerium hat im Rahmen seiner Aufsichtspflicht den bayerischen Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK Landesverband) schriftlich dazu verpflichtet, den mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris geschlossenen Vertrag aufzuheben und jegliche Werbung für den Internethandel mit Arzneimitteln zu unterlassen." Dies gab Bayerns Sozialministerin Christa Stewens am 22. Mai in München bekannt.

Nach den Worten der Ministerin sah sich das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde gezwungen, einen entsprechenden Bescheid zu erlassen, da der BKK Landesverband auch nach einer vorherigen rechtlichen Beratung am Vertrag habe festhalten wollen. "Die Anordnung an den BKK Landesverband hat nun die Konsequenz, dass die Versicherten der bayerischen Betriebskrankenkassen - wie alle anderen Versicherten auch - apothekenpflichtige Arzneimittel nicht zu Lasten ihrer Kasse über DocMorris beziehen können", heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. "Dieses einheitliche Verfahren sei notwendig, um zwischen den Kassen im Freistaat einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, erklärte Stewens.

Der Vertrag zwischen dem BKK Landesverband und DocMorris verstößt aus Sicht des Sozialministeriums gegen das Versandhandelsverbot. "Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbraucher nur in Apotheken und nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden", erläuterte die Ministerin und fügte hinzu: "Im Versandhandel mit Arzneimitteln liegen derzeit noch unkalkulierbare Gesundheitsrisiken für die Patienten. Wir können den Vertrag deshalb nicht tolerieren."

Wie das Sozialministerium in der Presseinformation weiter mitteilt, verstoße das Versandhandelsverbot - entgegen der Auffassung des BKK Landesverbandes - nicht gegen Europäisches Recht. Die so genannte Fernabsatzrichtlinie der EU erlaube es den Mitgliedstaaten sogar, den Vertrieb von Arzneimitteln in ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten. Von der Möglichkeit des Versandhandelsverbots hätten daher auch 12 der 15 Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Stewens: "Solange der Bereich der Zulassung und Abgabe von Arzneimitteln europaweit nicht tatsächlich harmonisiert ist, es also in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zum Teil gravierende Unterschiede bei der Herstellung, Zulassung, Vermarktung und Überwachung von Arzneimitteln gibt, existieren auch unterschiedliche Sicherheitsstandards, die von den deutschen zum Teil erheblich abweichen." Der Verbraucher könne sich daher nicht sicher sein, dass er auch tatsächlich das gewünschte und erwartete Arzneimittel erhalte. "Der Gesundheitsschutz der Patienten kann schon aus diesem Grund beim Versandhandel nicht in gleichem Maß gewährleistet werden, wie bei einer Übergabe des Arzneimittels in den Räumen des Apothekers", so Stewens.

Apotheker begrüßen Entscheidung

Der Apothekerverband Nordrhein begrüßt die Entscheidung des bayerischen Sozialministeriums. "Dies ist eine Entscheidung im Interesse der Patienten und des Verbraucherschutzes", betonte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, in einer Presseinfo des Verbands. Durch das Vorgehen des bayerischen Sozialministeriums sei nun zumindest im Freistaat Bayern wieder Rechtssicherheit hergestellt. Mit Unverständnis müsse man allerdings feststellen, so heißt es weiter, dass das Bundesgesundheitsministerium hingegen in dieser Frage nicht gegen offene Rechtsverstöße von Krankenkassen vorgehe.

Arzneiversorgung gewährleistet

Die generelle Kritik der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am Widerstand der Apotheker gegen die Aufhebung des Versandhandelsverbotes wies Preis entschieden zurück. Die Bundesgesundheitsministerin erwecke bewusst den irreführenden Eindruck, dass die offizielle Informationskampagne der Apotheker die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährde. Dies sei jedoch nicht der Fall. "Die Versorgung der Bevölkerung ist an jedem Ort in vollem Umfang gewährleistet", stellte der Verbandsvorsitzende richtig, wobei er auf die Aktion einiger Apotheker in St. Augustin anspielte, die angekündigt hatten, Patienten der Gmünder Ersatzkasse nur gegen Barzahlung beliefern zu wollen. Dass das Bundesgesundheitsministerium auf nachvollziehbare, wenn letztlich auch nicht zu billigende Gegenmaßnahmen einzelner Apotheker wie in St. Augustin umgehend mit harten Sanktionen drohe, aber den permanenten Rechtsbruch von Krankenkassen ungeahndet lasse, mache deutlich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde.

Patienten und Apotheker lehnen Versandhandel ab

Die überzogene Kritik der Ministerin zeige jedoch, wie verunsichert das Bundesgesundheitsministerium vom Erfolg der seit einem Monat laufenden Unterschriftensammlung gegen den Versandhandel sei. Da sich abzeichne, dass diese Aktion der Apotheker die erfolgreichste Unterschriftensammlung in der Geschichte der Bundesrepublik werde, versuche Schmidt nun, einen Spalt zwischen Apotheker und Patienten zu treiben. Dies werde ihr aber nicht gelingen, so Preis. "Apotheker und Patienten sind sich in der Ablehnung des Versandhandels einig;", erklärte Preis. Es sei befremdlich, wenn nun die Bundesgesundheitsministerin versuche, das Votum von inzwischen bereits mehr als einer Million Patienten zu in Misskredit zu bringen anstatt die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen.

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