Kommentar

Positivliste: Kommission übergibt Vorschlagsliste ans Ministerium

Bonn (im). Nach mehrmonatigen Beratungen hat die zuständige Kommission am 26. April dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ihre Vorschläge für die Liste erstattungsfähiger Arzneimittel ("Positivliste") übergeben. Diese sind Basis für eine Rechtsverordnung des BMG, für die es ein Anhörungsverfahren geben wird.

Die heftig umstrittene Positivliste ist im Gesundheitsreformgesetz 2000 verankert. Die Liste soll, so die Vorstellung von SPD und Bündnisgrünen, für mehr Qualität und Transparenz im Arzneimittelmarkt sorgen. Die Vorschlagsliste besteht aus einem Hauptteil und einem gesonderten Teil für Phytotherapeutika, Homöopathika und anthroposophische Arzneimittel nach Wirkstoffgruppen und Wirkstoffen. Im Rahmen der Anhörung gingen bei der Geschäftsstelle des Arzneimittelinstituts 245 Stellungnahmen mit Datenmaterial ein, das 700 Aktenordner füllte, teilte das BMG in Bonn mit.

Kritik der Industrie

Massive Qualitätseinbußen und die Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit befürchtete unterdessen der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI), da die Arzneivielfalt verloren ginge. Da viele "bewährte Medikamente", die nicht auf der Liste stünden, durch zumeist teuere Präparate ersetzt werden müssten, drohten zudem steigende Arzneimittelausgaben in der Krankenversicherung, warnte der Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Lob der Kassen

Die Ortskrankenkassen dagegen begrüßten die Vorschlagsliste. "Die Ärzte brauchen endlich pharma-unabhängige und wissenschaftlich abgesicherte Informationen über Nutzen und Qualität von Medikamenten", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, in Bonn. Es gehe darum, dass die Krankenkassen nur für Medikamente bezahlten, die "wirklich" hülfen. "Wir wollen keine Millionen mehr für überflüssige Arzneimittel ausgeben", meinte der AOK-Chef.

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