Kommentar

Appell an Politik: Phytos nicht in Schmuddelecke

Qualitätsgesicherte Phytopharmaka dürften bei der künftigen Liste erstattungsfähiger Medikamente ("Positivliste") nicht in die Schmuddelecke gestellt werden. Dr. Bernd Eberwein vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) appellierte am 16. April in Bonn an die Gesundheitspolitiker, Ärzten und Patienten zu verdeutlichen, dass Präparate im Hauptteil der Liste und in derem Anhang gleichermaßen verordnungsfähig sind.

Bekanntlich hält die rotgrüne Regierung an einer Positivliste, die auflistet, welche Arzneimittel die Krankenkassen künftig erstatten, fest, eine Vorschlagsliste dazu ist für die kommenden Tage angekündigt. Neben dem Hauptteil soll es einen Anhang für die besonderen Therapierichtungen (zu denen Phytopharmaka gehören) geben, mit einer Option auf den Hauptteil. Teile der pharmazeutischen Industrie haben Sorge, dass sich nur wenige Phytopharmaka im Hauptteil wiederfinden werden. Nach Angaben von Eberwein befürchten Hersteller, dass sich Ärzte bei ihren künftigen Verschreibungen nur auf die Präparate des Hauptteils beschränken. Das träfe die Naturheilmittel überdurchschnittlich, so der Geschäftsführer des Verbands bei der Vorstellung einer Studie des Instituts Allensbachs, welche den hohen Stellenwert dieser Präparate in der Bevölkerung zeigt. Es bestehe zudem die Gefahr, dass sich Patienten beim Selbstkauf zurückhielten, wenn ein Präparat nicht auf der "Positivliste" steht.

Dabei sind nach Ansicht des BAH Naturheilmittel keine Präparate zweiter Wahl, sondern wirksame Arzneimittel, für viele Phytopharmaka würden in klinischen Studien Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsdaten erhoben. Die Politik solle keine weiteren dirigistischen Eingriffe in den Phytopharmakamarkt vornehmen, sondern pflanzlichen Präparaten den Stellenwert geben, der von der Bevölkerung gefordert werde.

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