DAZ aktuell

Rechtliche Aspekte der Telemedizin: E-Health soll auch in der EU möglich sein

BERLIN (sw). Mit rechtlichen Aspekten der Telemedizin befasste sich das 25. von der Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärzliche Fortbildungswesen organisierte Symposion für Juristen und Ärzte. Telemedizin-Experten, Ärzte und Juristen diskutierten am 16. und 17. Februar in Berlin darüber, welche Vor- und Nachteile Telemedizin hat.

Telemedizin genießt in der breiten Öffentlichkeit Deutschlands noch kein sehr großes Interesse. In den USA ist das anders. Mehr als 13 Mio. Menschen haben sich persönliche Akten im Internet angelegt (Personal Health Records), 84 Mio. haben im Jahr 2000 im Internet nach Gesundheitsinformationen gesucht, 2 Mio. haben "Internet-Behandlungen" genutzt und/oder Medikamente oder Geräte über das Internet gekauft.

Weltweiter zugriff auf elektronische Patientenakten

Elektronische Patientenakten sind ein wichtiger Schritt in die Zukunft - es wird einmal so sein, so die Experten, dass auf einem datengeschützten, relativ sicheren Informationssystem von Patienten, Ärzten, Apothekern und anderen Fachleuten die Daten eingesehen und ergänzt werden, teure und belastende Doppeluntersuchungen unnötig werden, Hausarzt, Facharzt und Rehabilitation besser zusammenarbeiten, Kommunikationsdefizite und -hemmnisse zwischen ambulant und stationär tätigen Ärzten abgebaut werden, eine abgestimmte Arzneimitteltherapie gewährleistet werden kann u. v. a. Das Internet ermöglicht dem Arzt den Zugriff zum weltweiten medizinischen Wissen. Der "mehr-wissende Facharzt" für eine Krankheit muss nicht mehr am selben Ort wie der Spezialist sein, Rat kann um die halbe Welt herum eingeholt werden.

Schon heute existiert beispielsweise ein Telekommunikations- und Telekonsultationscenter im Rahmen des Internets. So kann beispielsweise ein Pathologe während einer Operation in Berlin-Buch eine Gewebebiopsie entnehmen und unter sein Mikroskop legen. Der Pathologe der Charite in Berlin-Mitte kann von seinem Computer aus das Mikroskop steuern, begutachtet das Präparat und sendet seinen Befund als bestätigende oder widersprechende zweite Meinung nach Berlin-Buch.

Diagnose via Internet

Ähnliches ist oder wird im Rahmen der International Union against Cancer (UICC) weltweit möglich, wo sich beispielsweise ein Pathologe aus der Dritten Welt diagnostischen Rat über das Internet holen kann. Alle Fachrichtungen, in denen Bilder erstellt werden, eignen sich prinzipiell für derartige Verfahren, also beispielsweise Radiologie, Dermatologie, Kardiologie, Chirurgie.

Im Rahmen eines EU-weiten Programms soll in den Mitgliedstaaten eine Infrastruktur geschaffen werden, die E-Health ermöglicht, Web-Seiten mit gesundheitsbezogenen Inhalten sollen zertifiziert, telematische Verfahren bewertet sowie nationale und internationale Datenbanken verbunden werden. Die Keimzelle in Deutschland bildet das Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen.

Nach Ansicht der Experten wird es sicher noch eine Weile dauern, weltweit kompatible leistungsfähige Systeme zu schaffen, die die skizzierten Möglichkeiten realisieren können. Richtungsweisend ist z. B., dass es in Texas ein Zentrum gibt, das eine Routine-Qualitätskontrolle sämtlicher Mammographien im Bundesstaat durchführt.

Probleme mit dem Datenschutz und Recht

Rechtliche Probleme resultieren beispielsweise aus dem Datenschutz, der auch durchaus hemmend wirken und dem Patienten schaden kann. Weitere Probleme ergeben sich aus der Tatsache, dass die Medizin international ist, Recht aber national - grenzüberschreitende Patienten, Waren und Dienstleistungen und daraus resultierende Fragen der Haftung, des Datenschutzes, der Zulässigkeit ärztlicher Berufsausübung und der Vergütung. Die Probleme der grenzüberschreitenden Waren und Patienten gelten als weitgehend gelöst, für grenzüberschreitende Dienstleistungen gibt es bisher keine zufriedenstellenden Regelungen. Nicht endgültig geklärt ist auch beispielsweise die Frage, ob der entfernt wohnende Spezialist, der über Telemedizin zugeschaltet wird, hilfspflichtig ist und ggf. möglicher Täter einer unterlassenen Hilfeleistung wird (wird wohl eher bejaht). Auch hier wird es wieder besonders schwierig, wenn Telemediziner und Patient in verschiedenen Ländern sitzen.

Patienten sind informiert

Auch Patienten informieren sich zunehmend über das Internet. Der informierte Patient ist dem Arzt sicher unbequem, er zwingt diesen aber auch, sich selbst ständig auf dem aktuellen Kenntnisstand zu halten. Sicher kann es da auch zu Konflikten kommen, wenn der Patient seriöse Informationen nicht von unseriösen trennen kann, wenn er sich die Informationen heraussucht, die er sich wünscht, wenn eine vorgeschlagene Behandlung nicht verfügbar ist oder nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, wenn der Arzt nicht zugeben will, dass er nicht so gut Bescheid weiß, wenn der Patient akzeptieren muss, dass der Arzt nicht alles wissen kann....Befürchtungen, die Telemedizin werde den Trend zur Apparatemedizin verschärfen, das Arzt-Patient-Verhältnis entpersönlichen, teilen die Experten nicht. Die Telematik werde den Arzt unterstützen, ihn nicht ersetzen.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.