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Ausschreibung: H. G. Creutzfeldt-Arzneimittel-Preis 2001

Das Kieler H. G. Creutzfeldt-Institut stiftet den H. G. Creutzfeldt-Arzneimittel-Preis, der in Form einer Skulptur und Urkunde durch ein unabhängiges Expertengremium verliehen wird.

Damit würdigt das Institut ein in Deutschland zugelassenes Praxismedikament, das durch seinen Wirkansatz die Therapie im Hinblick auf Wirksamkeit, Arzneimittelsicherheit und positiver Langzeit-Wirkung entscheidend optimiert.

Dabei gelten folgende Kriterien:

  • die Wirksamkeit ist durch den Praktiker langfristig erprobt,
  • besitzt eine innovative, praxisbezogene Galenik,
  • die Substanz ist hochwirksam, gut kombinierbar und wirtschaftlich,
  • Einsatzmöglichkeit in Akut- und Langzeit-Therapie bei chronischen Erkrankungen,
  • das Medikament verfügt über protektive Wirkmechanismen,
  • hohe Compliance durch gute Verträglichkeit und breite Anwendbarkeit,
  • sichere hohe Verfügbarkeit ohne systemische Nebenwirkungen,
  • das Arzneimittel sollte über Sparpotenziale für die Gesamtmedikation verfügen.

Prinzipiell kann jede im Gesundheitswesen tätige Person ein Arzneimittel für diese Auszeichnung vorschlagen. Die Vorschläge sollten in kurzer, formloser Begründung jeweils bis zum 28. Mai 2001 eingereicht werden. In begründeten Fällen kann das Expertengremium auch später eingereichte Unterlagen zulassen.

Die Vorschlagsunterlagen sollten:

  • das Produktprofil,
  • den Tag der nationalen Erstzulassung,
  • ein Expertenvotum enthalten.
  • Die eingereichten Unterlagen verbleiben beim H. G. Creutzfeldt-Institut, Kiel. Eine unabhängige Jury aus Praxis, Klinik und Forschung wird den H.G. Creutzfeldt-Arzneimittel-Preis zuerkennen.

Im Rahmen einer Festveranstaltung werden Skulptur und Urkunde den Preisträgern feierlich überreicht.

Preisvorschläge können eingereicht werden bei: H. G. Creutzfeldt-Institut Kiel, z.Hd. Herrn Prof. Wulf - D. Möller, Waitzstr. 6, 24105 Kiel

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