DAZ aktuell

Arzneibudget: Beratung zur Abschaffung angelaufen

(bah/diz). Das Arzneimittelbudget soll abgeschafft werden. Am 15. Februar 2001 fand die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Budgets in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Budgetaufhebungsgesetz) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag sowie die Beratung eines Antrages der FDP-Fraktion zur Abschaffung des Arznei- und Heilmittelbudgets statt.

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU wurde nach rund zweistündiger Debatte an den Gesundheitsausschuss verwiesen, der FDP-Antrag abgelehnt. Neben der Abschaffung des Arzneimittelbudgets sieht der Gesetzentwurf die Einführung von arztgruppenspezifischen Richtgrößen vor. Mit der Budgetabschaffung soll die Kollektivhaftung der Vertragsärzte fallen. Richtgrößen setzen nämlich am Verordnungsverhalten des einzelnen Arztes an; sie sollen dann die Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung sein.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kündigte an – es war ihre erste Rede im Bundestag im neuen Amt – , an die Stelle der Arzneimittelbudgets neue positiv steuernde Elemente einzuführen. Eine Mithaftung für Ärzte, die selbst keine Arzneimittel verordneten oder wirtschaftlich verordneten, sei kaum zu vermitteln. Sie sei daher offen für jede neue Idee, für alle Vorschläge und für Konzepte, die einer Prüfung ihres Hauses standhielten.

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