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Forderung der Kassen: Festbeträge absichern

BONN (im). Die gesetzlichen Krankenkassen haben erneut von der Politik eine rechtssichere Regelung der Arzneimittelfestbeträge und der Beschlüsse des zuständigen Bundesausschusses angemahnt. In Berlin hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 31. Januar vor Journalisten schnelle Änderungen bei der Festbetragsproblematik angekündigt. Der Beschluss der Krankenkassen für eine weitreichende Absenkungsrunde war für den 7. Februar vorgesehen.

Wie die Krankenkassen am 2. Februar sagten, hoffen sie auf eine Lösung im Sinne einer gestärkten Handlungskompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen in dieser Frage. Die derzeitige Praxis der Festsetzung von Erstattungshöchstgrenzen ist juristisch angegriffen worden.

Es sei nicht hinnehmbar, so die Spitzenvertreter der Krankenkassen weiter in ihrer gemeinsamen Erklärung, dass einerseits der Selbstverwaltung wichtige Instrumente zur Ausgabensteuerung, wie die Festsetzung von Festbeträgen, "auf Grund industriepolitischer Interessen" aus der Hand geklagt, und andererseits politische Signale zur Lockerung des Verordnungsverhaltens an die Ärzte ausgesandt würden. Letzteres bezog sich auf die Ankündigung von Schmidt zur Aufhebung des Regresses bei Überschreitung der Budgets. Das deutsche Gesundheitswesen benötige vielmehr dringend verlässliche Orientierungsgrößen und rechtssichere Steuerungselemente, um die Ausgaben im Zaum zu halten, meinen die Krankenkassen.

VFA: Festbeträge überflüssig

Nach Ansicht der Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) Cornelia Yzer sind Festbeträge dagegen überflüssig, da in den vergangenen zwei Jahren ohne neue Anpassungen der Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt bereits zu Preisreduzierungen geführt habe.

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