Pharmazeutisches Recht

Nordrhein-Westfalen: Verwaltungsgebührenordnung

Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Apothekerkammer Nordrhein. Vom 21. November 2001

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 21. November 2001 aufgrund des § 23 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), folgende Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Apothekerkammer Nordrhein beschlossen:

Artikel I

Die Verwaltungsgebührenordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 11. Dezember 1996 (MBl. NRW. 1997 S. 355), zuletzt geändert durch Beschluss vom 14. Juni 2000 (MBl. NRW. S. 1250) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nr. 1 wird der Betrag "270,00 DM" ersetzt durch "150,00 Euro". 2. In § 1 Nr. 2 wird der Betrag "300,00 DM" ersetzt durch "150,00 Euro". 3. In § 1 Nr. 3 wird der Betrag "150,00 DM" ersetzt durch "75,00 Euro". 4. In § 1 Nr. 4 wird der Betrag "100,00 DM" ersetzt durch "50,00 Euro". 5. In § 1 Nr. 5 wird der Betrag "1.500,00 DM" ersetzt durch "750,00 Euro". 6. Nach § 1 Nr. 5 wird folgende Nummer angefügt: "6. Nachauditieren eines Handbuches 175,00 Euro."

Artikel II

Diese Änderung der Verwaltungsgebührenordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

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