Pharmazeutisches Recht

Sachsen-Anhalt: Kostenordnung / Haushalts- und Kassenordnung / Schlichtungsordnu

Satzung zur Änderung von Satzungen der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. 7. 1994 (GVBl. LSA S. 832), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.7.1996 (GVBl. LSA S. 220) hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt am 28. 11. 2001 folgende Satzung zur Änderung der Kostenordnung, der Haushalts- und Kassenordnung und der Schlichtungsordnung beschlossen:

Artikel 1: Änderung der Kostenordnung

Das Gebührenverzeichnis als Anlage zur Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt vom 16.4.1997 (Pharmazeutische Zeitung (PZ) vom 8.5.1997, S. 102), zuletzt geändert am 22.11.2000 (PZ vom 1.3.2001, S. 105) erhält folgende Fassung:

"1. Gebühren für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen 1.1. Halbtägige Seminare, Praktika und ähnliche Veranstaltungen je nach Aufwand bis Euro 75,00 1.2. Ganz- oder mehrtägige Seminare, Praktika und ähnliche Veranstaltungen je nach Aufwand je Tag bis Euro 100,00

2. Weiterbildung für Apothekerinnen und Apotheker je Gebiet oder Bereich 2.1. Teilnahme an einem Seminar im Rahmen der regulären Weiterbildung bis Euro 200,00 2.2. Prüfungsgebühr einschließlich Ausstellung der Urkunde Euro 100,00 2.3. Ermäßigte Gebühr für eine Wiederholungsprüfung Euro 50,00 2.4. Die Gebühren sind zu entrichten a) gemäß 2.1. und nach Anmeldung zum Seminar b) gemäß 2.2. und 2.3. mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung

3. Qualitätsmanagement für Apothekerinnen und Apotheker 3.1. Basisseminar 1000,00 Euro 3.2. Prüfung des Handbuches, Audit und Zertifizierung 750,00 - 1000,00 Euro 3.3. Die Gebühren sind zu entrichten a) gemäß 3.1. nach Erhalt der Rechnung b) gemäß 3.2. und 3.3. mit dem Antrag auf Zertifizierung/ Rezertifizierung"

Artikel 2: Änderung der Haushalts- und Kassenordnung

Die Haushalts- und Kassenordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt vom 16.4.1997 (PZ vom 8.5.1997, S. 101) wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe "10 000,00 DM" durch "5000,00 Euro" ersetzt. 2. In § 3 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe "1000,00 DM" durch "500,00 Euro" ersetzt.

Artikel 3: Änderung der Schlichtungsordnung

Die Schlichtungsordnung vom 27.3.1996 (PZ vom 6.6.1996, S. 117) wird wie folgt geändert: In § 8 Abs. 2 wird die Angabe "1000,00 DM" durch "500,00 Euro" ersetzt.

Artikel 4: Inkrafttreten

Die Satzung zur Änderung von Satzungen der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt tritt am 1.1.2002 in Kraft.

Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 28. November 2001 beschlossene Satzung zur Änderung von Satzungen der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, die vom Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 11.12.2001 genehmigt worden ist, wird hiermit ausgefertigt.

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