Pharmazeutisches Recht

Hamburg: QMS-Satzungsänderung

Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekenkammer Hamburg für Apotheken

Aus GVBl. Hamb. Teil II, Amtl. Anz. Nr. 144 vom 10. Dezember 2001, Seite 4524

Die Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Hamburg für Apotheken wurde am 21. November 2000 von der Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg beschlossen und am 26. Januar 2001 gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 des Hamburgischen Apothekergesetzes von der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt. Die Genehmigung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass § 8 der Satzung folgende Fassung erhält: "Für das Zertifizierungsverfahren werden Gebühren erhoben. Das Gebührengesetz vom 5. März 1986, einschließlich seiner Anlage, in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung."

Die Kammerversammlung hat am 3. Juli 2001 die vorgeschlagene Fassung von § 8 beschlossen. Damit entfällt der Vorbehalt und die Satzung gilt mit Wirkung vom 3. Juli 2001 als genehmigt.

Die Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Hamburg für Apotheken wurde gemäß § 21 Absatz 2 des Hamburgischen Apothekergesetzes im Rundschreiben Nummer XIII/2001 vom 29. Oktober 2001, herausgegebeben von der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11 a, 20148 Hamburg, veröffentlicht.

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