Pharmazeutisches Recht

Zulassung von Tierarzneimitteln

Im Bundesanzeiger Nr. 231 vom 11. Dezember 2001 ist auf Seite 24834 die 8. Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassungen nach § 105 des Arzneimittelgesetzes (AMG) (Anwendungsgebiete für traditionelle Tierarzneimittel nach § 109a AMG) vom 12. November 2001 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.