DAZ aktuell

1,53 Euro bitte (Randnotiz)

Exakt umgerechnet ist es, in der Tat, aber es sieht trotzdem seltsam aus: Ab 1. Januar beträgt die Notdienstgebühr, die Sie von Ihren Kunden und Patienten für die Inanspruchnahme der Serviceleistung Nacht- und Notdienst erheben müssen, genau 1, 53 Euro. Der krumme Betrag - die Gebühr beträgt zur Zeit 3 DM - kommt dadurch zustande, weil mit der Umstellung von D-Mark auf Euro keine Preisveränderung erfolgen darf. Blickt man sich in anderen Einzelhandelsbereichen um, stellt man fest, dass das mit der nicht zulässigen Preiserhöhung in vielen Bereichen nicht funktionierte - wie anders sind dann richtig schöne Europreise oder die bekannten Schwellenpreise (X Euro 99) zu erklären? Warum hat die Rundung bei der Zuzahlung (Rezeptgebühr) funktioniert, nicht aber bei der Nachtdienstgebühr? Nur gut, dass die 1, 53 Euro in dem Rechnungsbetrag, den wir von den Kunden verlangen "untergeht" bzw. der Kunde krumme Preise in der Apotheke gewöhnt ist. Also, ab 1. 1. 2002: 1, 53 Euro bitte im Nacht- und Notdienst, ein Almosen für die Apotheke.

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