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LAK Hessen: Keine Beteiligung an Folgekosten für ABDA-Sitz in der Jägerstraße

Die Landesapothekerkammer Hessen teilte der ABDA mit, dass sie nicht bereit sei, sich an den Folgekosten für die ABDA-Immobilie in der Jägerstraße, Berlin-Mitte, zu beteiligen. Die LAK bat um die Veröffentlichung des nachfolgenden Briefs an die ABDA.

"Sehr geehrte Damen und Herren, die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat sich ausführlich mit dem Erwerb der Immobilie Jägerstr. 49/50 in Berlin-Mitte und den damit verbundenen Wegen der Entscheidungsfindung beschäftigt. Sie hat hierzu eine Kommission eingesetzt, um den Standpunkt der Delegiertenversammlung an die ABDA zu formulieren. Die Auffassung der Kommission teile ich Ihnen nachfolgend mit: Die Landesapothekerkammer Hessen trägt und stützt den demokratisch gefassten Beschluss des Deutschen Apothekertages, den Sitz der ABDA von Eschborn nach Berlin zu verlegen. Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hält jedoch den Erwerb der Immobilie Jägerstr. 49/50 in Berlin für eine politische Fehlentscheidung.

Die Apothekerschaft ist einmal mehr in das Zentrum der Einsparbemühungen der Politik gerückt. Neben Überlegungen zur Einsparung am Arzneimittel soll der Rabatt der gesetzlichen Krankenkassen um 20 % erhöht werden. Mitglieder der Bundesregierung stellen das Verbot des Fremd- und Mehrbesitzes sowie des Versandhandels in Frage. Der Erwerb der Immobilie Jägerstr. 49/50 sendet in diesen Zeiten ein völlig falsches Signal an politische Vertreter. Diese werden unter dem Eindruck stehen und stehen müssen, ein Berufsstand der sich eine solche Repräsentanz leiste, müsse über große finanzielle Möglichkeiten verfügen. Dies wiederum bedingt Überlegungen in der Politik, ob im Bereich der Apothekerschaft weitere Sparpotenziale zu finden sind.

Im Vorfeld der Entscheidung waren Finanzierungsüberlegungen der ABDA sowohl den Erwerb als auch die Folgekosten betreffend mitgeteilt worden. Nach Aussage von Herrn ABDA-Präsidenten Friese kommen auf die Kammern und Verbände wegen des Erwerbs der Immobilie keine Mehrkosten zu. Die ABDA gedenkt jedoch, wegen der Folgekosten der Immobilie die Beiträge der Mitgliedsorganisationen zu erhöhen. Hierfür hat die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen kein Verständnis und ist nicht bereit, sich an diesen Kosten zu beteiligen. Die ABDA verfügt über ausreichende Mittel und Rücklagen, um dies kompensieren zu können. Darüber hinaus erwartet die Delegiertenversammlung von der ABDA, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln politisch und wirtschaftlich sinnvoll umzugehen. Dies bedeutet auch, dass nicht alljährlich und nicht für jedes Projekt zusätzliche Mittel von den Mitgliedsorganisationen zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus fordert die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen die ABDA auf, künftig im Vorfeld von Entscheidungen deren Zeitablauf so zu planen, dass den Mitgliedsorganisationen demokratische Entscheidungsprozesse ermöglicht werden und hierfür die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Kurzfristige Entscheidungen in den Gremien der ABDA mögen bei politisch aktuellen Fragen notwendig sein. Bei der Planung eines Hauskaufes erwartet die Landesapothekerkammer Hessen von der ABDA das gleiche Verhalten, das jeder Bürger im wohlverstandenen Eigeninteresse zeigen würde. Dies bedeutet eine umfangreiche Vorbereitung an Unterlagen sowie eine Finanzierungsüberlegung aufbauend auf den vorhandenen Mitteln.

Die Delegiertenversammlung hat beschlossen, diesen Brief der Deutschen Apothekerzeitung und der Pharmazeutischen Zeitung zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen, Landesapothekerkammer Hessen, Dr. Gabriele Bojunga, Präsidentin

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