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Integritas: Europäische Liberalisierung der Heilmittelwerbung noch sehr unsch

BONN (hb). Integritas, das Selbstkontrollorgan der Industrie auf dem Gebiet der Heilmittelwerbung, nahm sich auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung am 29. November 2001 in Bonn unter anderem der Vorschläge der Europäischen Kommission zur Liberalisierung der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel an.

Maßnahmen im Rahmen des sog. Europäischen Review 2001 zur Liberalisierung der Arzneimittelwerbung sind für Integritas ein wichtiges Thema. RA Dr. Axel Sander, BPI-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer erläuterte die Vorstellungen der Europäischen Kommission. Diese schlägt vor, das Informationsangebot über verschreibungspflichtige Arzneimittel an die Patienten/Verbraucher zu erweitern. Bisher ist Werbung in der Öffentlichkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht zulässig. Die Bestimmung wurde bislang regelmäßig dahingehend ausgelegt, dass sie gleichzeitig jede Form von Information der Öffentlichkeit verbietet.

In einer Pilotphase soll nun eine Information der Öffentlichkeit über Arzneimittel zur Behandlung der drei Krankheiten AIDS, Asthma und Broncho-Pulmonal-Erkrankungen sowie Diabetes zugelassen werden. Diese Lockerung soll allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Sie soll sich streng im Rahmen eines Kontrollsystems halten, das aus den folgenden Elementen bestehen soll:

  • von der Kommission eigens hierzu zu erarbeitenden Leitlinien,
  • Selbstregulierungssystemen auf der Ebene der Mitgliedstaaten (Verhaltenskodex),
  • Überwachung der seitens der Pharmaunternehmen weitergegebenen Informationen durch die Europäische Arzneimittelagentur EMEA in London, und zwar über ein Mitteilungsverfahren an die Agentur mit Zustimmungsfiktion (30 Tage), durch die Erfassung sämtlicher Informationen in einer Datenbank sowie durch jährlich abzufassende Berichte.

Nach einer Einführungsphase von fünf Jahren soll eine Beurteilung vorgenommen werden, um über das weitere Vorgehen nach diesem Versuch zu entscheiden. Obwohl der Vorschlag der Kommission von der Industrie grundsätzlich begrüßt wird, besteht hier, wie aus der angeregten Diskussion deutlich wurde, im Hinblick auf die praktische Umsetzung noch viel Diskussionsbedarf, vor allem bezüglich Art und Umfang der zulässigen Informationen und auch im Hinblick auf die tatsächliche Ausgestaltung und Praktikabilität der Kontrollsysteme.

Dem Verein für lautere Heilmittelwerbung gehören derzeit 69 Mitgliedsunternehmen sowie die Verbände Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und Verband der Reformwarenhersteller (VRH) an. Seit annähernd 30 Jahren setzt sich Integritas neben der regelmäßigen Werbenachkontrolle für die Schaffung praktikabler heilmittelwerberechtlicher Vorschriften ein und bemüht sich um deren sinnvolle Auslegung im Lichte der Literatur und der Rechtsprechung.

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