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Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft: Stellungnahme zur vorgesehenen Aut-idem

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft unterstützt grundsätzlich die Bemühungen, die Finanzierung des Gesundheitswesen jetzt und zukünftig sicherzustellen. Unverständlich ist jedoch, dass bei der erkennbar angespannten Situation vorrangig, ja fast ausschließlich an den Ausgaben für Arzneimittel gespart werden soll. Pharmakoökonomische Untersuchungen haben eindeutig belegt, dass die Behandlung mit Arzneimitteln oftmals das weitaus kostengünstigste Therapieverfahren darstellt. Hinzu kommt, dass die Kosten für Arzneimittel nach wie vor nur ca. 14% der Gesamtkosten des Gesundheitswesens betragen und durch die immer stärkere Verwendung von Generika sowie durch die Festbetragsregelung bereits erhebliche Kosteneinsparungen realisiert wurden.

Trotz dieser generellen Aussage steht die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft der zur Kostensenkung geplanten Einbindung der Apotheker in die Arzneimittelauswahl prinzipiell positiv gegenüber. Dabei kann es jedoch nur um eine Entscheidung unter tatsächlich wirkstoffidentischen Arzneimitteln gehen, während die Regelung für nur "ähnliche" Produkte (wie z. B. Phytopharmaka mit unterschiedlichen Extrakten) keine Anwendung finden kann. Darüber hinaus ist die Aut-idem-Regelung in der derzeit vorgesehenen Form für die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft nicht akzeptabel, solange die Auswahl ausschließlich unter Preisgesichtspunkten getroffen werden muss. Im Interesse der Sicherstellung einer angemessenen Therapie für den Patienten hat vielmehr ein Präparateaustausch bei Generika in erster Linie unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten zu erfolgen.

Voraussetzung für die generische Substitution ist daher, dass therapeutisch äquivalente Produkte eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang kommen den verwendeten Hilfsstoffen sowie den galenischen Maßnahmen bei deren Verarbeitung zentrale Bedeutung zu, um die zwingend erforderliche Bioäquivalenz zu gewährleisten. Somit kann eine kompetente Arzneimittelauswahl nur erfolgen, wenn die erforderlichen Informationen zur Produktqualität für die Fachkreise in vollem Umfang zugänglich sind. Dies gilt in besonderem Maße auch für Parallel- und Reimport-Präparate.

Zusätzlich ist festzuhalten, dass für eine erfolgreiche Arzneitherapie die Patientencompliance entscheidend ist. Ein durch die Aut-idem-Regelung bedingter Präparatewechsel wäre insbesondere bei Langzeittherapie dafür eindeutig kontraproduktiv. Insofern kann eine generelle Verpflichtung zu einem Präparateaustausch - z. B. bedingt durch Niedrigpreis-Vorgaben - nicht akzeptiert werden. Vielmehr sollten Maßnahmen zur Unterstützung einer gleichbleibenden Therapie und damit eines dauerhaften Therapieerfolges bei Dauermedikation, z. B. in Form eines Arzneimittelpasses, eingeleitet werden.

Die Umsetzung der Aut-idem-Regelung im Sinne dieses Statements setzt nach Auffassung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft den berufsethischen Konsens voraus, die Arzneimittelauswahl ausschließlich auf der Basis relevanter Qualitätskriterien und keinesfalls durch (betriebs)wirtschaftliche Aspekte geleitet vorzunehmen.

In einer Stellungnahme zur geplanten Aut-idem-Regelung steht die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) der geplanten Einbindung der Apotheker in die Arzneimittelauswahl prinzipiell positiv gegenüber. Dabei könne es jedoch nur um eine Entscheidung zwischen tatsächlich wirkstoffidentischen Arzneimitteln gehen, während die Regelung für nur "ähnliche" Produkte (wie z. B. Phytopharmaka mit unterschiedlichen Extrakten) keine Anwendung finden könne.

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