DAZ aktuell

DAZ-Presseschau

Das britische Parlament hat therapeutisches Klonen erlaubt. Bis zu 14 Tage alte Embryos dürfen für therapeutische Zwecke geklont werden. Dazu zwei Kommentare aus der Ärzte-Zeitung vom 24. und 25. Januar 2001:

24.1.2001: Gegner der Klon-Legalisierung befürchten Schlimmes: Die Menschen würden zu Rohstofflieferanten degradiert, um anderen - kranken - Menschen zu helfen. Das neue Klon-Gesetz sei "der Sieg von Kommerz über Ethik". Befürworter der neuen Regelung wie der britische Neurochirurg Lord Winston of Detchant halten dem entgegen, Wissenschaft und Medizin hätten "die moralische Pflicht", Forschungen an embryonalen Stammzellen zu nutzen, um Millionen Alzheimer, MS- und Parkinson-Patienten zu helfen.

Weil freilich bisher unklar ist, ob die sicherlich sehr wünschenswerten Therapiefortschritte an embryonalen Stammzellen möglich sind und nicht etwa auch durch Forschungen an körpereigenen, erwachsenen Stammzellen, baut Großbritannien eine Hintertür in das mutige Klon-Gesetz ein: Ein Ethikkommittee soll nach Willen des Oberhauses während der ersten Monate die Vorgänge in den Labors zwischen London und Liverpool kritisch überwachen. Für den Fall, dass man sich doch geirrt hat.

25.1.2001: Das therapeutische Klonen ist eine medizinische Technik zum Zwecke der Therapie vor dem Hintergrund des informierten Einverständnisses der Eispenderin und selbstverständlich des Kernspenders. Dieses Ziel ist in hohem Maße moralisch und verwehrt keiner potenziell menschlichen Existenz ein Entwicklungs- oder gar Lebensrecht, denn die Schaffung eines Menschen war nie geplant. Das gespendete Ei wäre verloren gewesen.

Angesichts eines auch im europäischen Kontext durchaus liberalen Abtreibungsrechts, dem jährlich Tausende Embryonen aus mancherlei Indikationen zum Opfer fallen, angesichts etlicher befruchteter Eizellen, die in der In-vitro-Fertilisation bei Tubarsterilität jährlich verworfen werden und die kein Aufschrei der Empörung begleitet, ist die Ablehnung des therapeutischen Klonens mehr als paradox.

Wer die Liberalisiserung des Abtreibungsrechts in Deutschland begrüßt und erhalten will, in der das Recht der Mutter auf Leben, Gesundheit und soziale Absicherung deutlich über das des unbehinderten und des behinderten Embryos gestellt wird, darf sich gegen therapeutisches Klonen unter strengen Auflagen und kontrollierender Beobachtung durch den Staat nicht wenden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.