Pharmazeutisches Recht

Hessen: Reisespesen und Auslagen

Änderung der Richtlinien für die Erstattung von Reisespesen und Auslagen (Rili RS) der Landesapothekerkammer Hessen, beschlossen von der Delegiertenversammlung am 14. November 1991, veröffentlicht in der PZ Nr. 28/1991, S. 1926/1927, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 21. November 2001.

Die Richtlinien werden wie folgt geändert:

I. Fahrtkosten

Ziffer 2 Buchstabe b) ... in Höhe des lohnsteuerlich zulässigen Satzes (z. Zt. Euro 0,30), höchstens Euro 250,- pro Reise.

II. Tagegelder für die Verpflegung

In Punkt II. Tagegelder für die Verpflegung werden die Worte "DM 10,00" durch "Euro 6,-", "DM 20,00" durch "Euro 12,-" und "DM 46,00" durch "Euro 24,-" ersetzt.

III. Weiteres Tagegeld

In Punkt III. Weiteres Tagegeld werden die Worte "125,00 DM" durch "Euro 90", "DM 250,00" durch "Euro 175,-" ersetzt.

IV. Übernachtungskosten

In Punkt IV. Übernachtungskosten werden die Worte "9,00 DM" durch "Euro 4,60" ersetzt.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.