Pharmazeutisches Recht

Hessen: Altersfürsorgewerk

Änderung des Auflösungs- und Abwicklungsbeschlusses für das Altersfürsorgewerk der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vom 16. September 1992, veröffentlicht in der PZ Nr. 39/1993, S. 3062 f., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 21. November 2001.

Der Auflösungs- und Abwicklungsbeschluss für das Altersfürsorgewerk der Landesapothekerkammer Hessen wird wie folgt geändert:

§ 5

In § 5 Abs. 1 Ziffer 1 werden die Worte "DM 150,-" durch "Euro 75,-" ersetzt. In § 5 Abs. 1 Ziffer 2 werden die Worte "DM 200,-" durch "Euro 100,-" ersetzt. In § 5 Abs. 1 Ziffer 3 werden die Worte "DM 250,-" durch "Euro 125,-" ersetzt.

§ 7

In § 7 Abs. 4 Ziffer 1 werden die Worte "DM 70,-" durch "Euro 35,-" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 2 werden die Worte "DM 75,-" durch "Euro 37,50,-" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 3 werden die Worte "DM 80,-" durch "Euro 40,-" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 4 werden die Worte "DM 85,-" durch "Euro 42,50" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 5 werden die Worte "DM 90,-" durch "Euro 45,-" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 6 werden die Worte "DM 95,-" durch "Euro 47,50" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 7 werden die Worte "DM 100,-" durch Euro 50,-" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 8 werden die Worte "DM 105,-" durch "Euro 52,50" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 9 werden die Worte "DM 110,-" durch "Euro 55,-" ersetzt. In § 7 Abs. 4 Ziffer 10 werden die Worte "DM 115,-" durch "Euro 57,50" ersetzt. In § 7 Abs. 5 werden die Worte "DM 10,-" durch "Euro 5,-" ersetzt.

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