Pharmazeutisches Recht

Hessen: Veränderungssatz des Beitrages

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat beschlossen, den Veränderungssatz des Beitrages für Apothekenleiter/innen der öffentlichen Apotheken in Hessen für 2002 im Verhältnis zu 2001 auf plus/minus Null festzusetzen.

Dieser Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 10 Satz 3 der Beitragsordnung in Verbindung mit § 23 der Satzung der Landesapothekerkammer Hessen amtlich zu veröffentlichen.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 27. November 2001 Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. Dr. Gabriele Bojunga, Präsidentin

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