Berichte

Bayerische Delegiertenversammlung mit breitem Arbeitsspektrum

Wer noch die Turbulenzen früherer Delegiertenversammlungen kennt und eine solche - bedingt durch eine ins Haus stehende Schröpfung der Apotheker und des heiß diskutierten Umzugs der ABDA nach Berlin - erwartete, sah sich getäuscht. Die Versammlung am 28. November 2001 verlief in fast ausschließlich sachlicher Atmosphäre. Eine Fülle von interessanten Themen wurde behandelt.

Gesundheitskonzepte der Regierung

In seinem Vorstandsbericht machte Johannes Metzger, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, mit den geplanten Einsparungen bei den Leistungserbringern vertraut. Neben dem Aut-idem-Vorhaben, der Importregelung und der Erhöhung des Kassenrabatts auf 6% drohen Einzelverträge (Krankenkassen kaufen Einzelleistungen) und der Versandhandel (bekanntlich haben sich 31 Krankenkassen zur Initiative "Pro Direktservice Apotheke" zusammengeschlossen). Die ABDA bemüht sich deshalb, § 17 (Zustellung von Arzneimitteln nur in begründeten Einzelfällen) zu ändern.

Gefahr droht den Apothekern außerdem von § 14 Abs. 4 Satz 2 Apothekengesetz, in dem eingeführt werden soll: "Abweichend von Satz 2 dürfen Arzneimittel von der Krankenhausapotheke auch an Ambulanzen in den Räumen des Krankenhauses, insbesondere an Hochschulambulanzen zur unmittelbaren Anwendung abgegeben werden". Die Worte "in den Räumen" müssten aus prinzipiellem Interesse der öffentlichen Apotheke unbedingt gestrichen werden.

Berlin, Jägerstr. 49/50

Präsident Metzger verteidigte und begründete den Beschluss der ABDA, dieses Gebäude zu erwerben. Es sei kurzfristig funktionsfähig und stehe schon ab Sommer 2002, also mitten im Wahlkampf, zur Verfügung. Nach Auffassung von Metzger ließen sich nur im Stadtzentrum Begegnungen mit Politikern organisieren.

Die Finanzierung übernehmen hauptsächlich die ABDA-Töchter. 73% Pro-Stimmen seien eindeutig - ohne einseitige Berichterstattung (gemeint ist da wohl hauptsächlich die DAZ; Anm. der Red.) wären es sicher 98% geworden.

Der Delegierte Dr. Klaus Zaneck drückte den Unmut der Aschaffenburger Basis aus, dass man zur falschen Zeit das falsche Objekt gekauft habe. Frau Farnbacher-Lutz brachte zum Ausdruck, eine längere Diskussion hätte möglicherweise zu einem Absinken der 73% geführt und wollte wissen, warum diese Angelegenheit nicht in einer Delegiertenversammlung behandelt worden sei. Die kurze Antwort des Präsidenten: Der Haushalt der Bayerischen Landesapothekerkammer sei nicht betroffen. Vorstandsmitglied Dr. U. Krötsch hat errechnet, dass ihn in seiner Apotheke der Umzug pro Monat DM 5,- kostet, dies sei ihm der Umzug in die Jägerstraße wert.

Patient und pharmazeutische Betreuung

Vorstandsmitglied Dr. Jens Schneider gab einen Überblick über den Wochenend-Workshop in Erlangen. Er erwähnte lobend die ausführliche und gute Berichterstattung in PZ und auch DAZ (jeweils Nr. 47). Die befragten Teilnehmer gaben der Veranstaltung durchschnittlich die Gesamtnote 1,6 (Skala 1 bis 5). Die Teilnehmer verabschiedeten folgende Resolution:

"Die Teilnehmer des Wochenendworkshops ,Patient und Pharmazeutische Betreuung' in Erlangen begrüßen alle Initiativen, die geeignet sind, Pharmazeutische Betreuung in öffentlichen und Krankenhausapotheken schnell und umfassend umzusetzen. Auch ein Stufenkonzept der Pharmazeutischen Betreuung bringt uns dem Ziel näher und führt dazu, dass möglichst viele Patienten und Ärzte die ,neue Apotheke' zeitnah erleben. Apotheker müssen auch in die derzeit laufenden Vorbereitungen zur Entwicklung und Umsetzung von Disease-Management-Programmen eingebunden werden, wenn eine sektorübergreifende Betreuung von Patienten erreicht werden soll. Der Patient und seine Lebensqualität stehen im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Dieser Herausforderung als Heilberuf stellen wir uns gerne. Der Gesetzgeber sollte jedoch auch die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine optimale und integrative gesundheitliche Versorgung schaffen."

WPPD - was ist das?

Als Working Professional Pharm D (Pharm D = Doctor of Pharmacy), kurz WPPD, wird in den USA ein zweijähriges Aufbaustudium nach sechs Jahren Vollstudium genannt, wie Sonja Weinzierl erläuterte. In Deutschland können Approbierte ein dreijähriges Aufbaustudium (neun Semester zu drei bis vier Monaten) neben der normalen Berufsausübung ableisten. Dabei sind elektronische Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonkonferenzen, Chats, Hotline), gemeinsame Arbeitswochenenden und praktische Tätigkeiten am Patienten von Vorteil.

Im Frühjahr 2002 beginnen acht Apotheker(innen) ein Pilotprojekt, das eine Kooperation der Universität Florida mit den Apothekerkammern Bayern und Nordrhein und den Universitäten Bonn (Prof. Jaehde) und Würzburg (Prof. Högger) darstellt.

Mangelversorgung mit Arzneimitteln

Dr. H. Schlager gab einen Überblick über den Stand arzneilicher Versorgung in Bayern. Für die Beurteilung der Verhältnisse bei der Osteoporose wurde eine Originalarbeit "Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement" vom Oktober 2001 verwendet. Danach wurden nur 47% der Erkrankten gegen Osteoporose behandelt, wobei diese bezogen auf die Bisphosphonattherapie durchschnittlich nur 156 Tage behandelt wurden, nur 3,6% erhielten eine dem Stand des Wissens entsprechende Komedikation von Bisphosphonat und Calcium. Eine andere Untersuchung ergab, dass nur 8,6% der Alzheimer-Patienten mit einem für die Erkrankung zugelassenen Acetylcholinesterasehemmer behandelt wurden, durchschnittlich 160 Tage lang.

Besser sieht es beim Glaukom aus, die Studie ist in Arbeit und wird eine sehr gute Versorgungsquote ergeben. Demnach scheint die Versorgung nur dort gut zu sein, wo die Arzneimittel nicht teuer sind. Durch geplante Fachveranstaltungen zu Mangelversorgungen und durch den Versand der Arbeiten an Politik, Presse und Entscheidungsträger muss auf diese Missstände aufmerksam gemacht werden, nicht zuletzt durch die Multiplikationsfunktion des einzelnen Apothekers.

"Diabetes früh erkennen"

Über diese Initiative des Referats für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München berichtete Frau Sigrid-Renate Drasch, Vorsitzende des BAV-Bezirks Oberbayern München Stadt. Beginnend mit einer Pressekonferenz am 10. Oktober 2001 gab es Informationsveranstaltungen in sieben Stadtteilen und einen Gesundheitsparcours im Rathaus. Nach dem 31. Dezember 2001 erfolgte die Auswertung. Als Zwischenergebnis steht fest, dass

  • sich 3200 Personen (geschätzt) in Apotheken informiert haben,
  • 2700 Personen eine Arztpraxis zur Diagnosestellung aufgesucht haben,
  • 995 Personen sich bei den Stadtteilaktionen informierten,
  • 313 sich auf dem Gesundheitsparcours, 633 Parameter auf dem Stand der Apotheker messen ließen; dabei wiesen 75% von ihnen einen Cholesterolwert von über 200 mg/dl auf. Den Gesundheitsparcours, den Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Industrie gestalteten, besuchten 1150 Münchner Bürger.

Diagnoses Related Groups (DRG)

§ 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes schreibt vor, dass ab 1.1.2003 die Vergütung für Krankenhäuser im stationären und teilstationären Bereich mit Ausnahme der Psychiatrie durch DRG zu erfolgen hat, wie Krankenhausapotheker Dr. Görje, Erlangen, erklärte. Das Deutsche DRG stellt eine Weiterentwicklung entsprechender australischer Richtlinien dar. Die Vergütung nach DRG wird die bisherige Fallpauschale und Ableitungs- und Basispflegesätze ablösen. Das Krankenhausbudget für 2003 wird auf den Daten des Jahres 2001 basieren. Nach einer budgetneutralen Phase (2003 und 2004) und der Konvergenzphase (2005 und 2006) soll das DRG-System 2007 "scharf" geschaltet werden. Für Krankenhäuser ergeben sich daraus große Ungewissheiten.

Innerhalb von drei Tagen nach Entlassung des Patienten muss die Hauptdiagnose der Krankenkasse gemeldet werden. Die Nebendiagnosen legen den klinischen Schweregrad der Basis-DRG fest. Die künftige Vergütung wird sich aus dem Basisfallwert der jeweiligen DRG sowie noch bis Ende 2001 festzulegender Zu- und Abschläge zusammensetzen. Zu erwarten ist, dass pro Patient durchschnittlich fünf Diagnosen dokumentiert werden müssten, um den realen Aufwand auch vergütet zu bekommen.

Von der Codierqualität hängt die Zukunft des Krankenhauses ab, deshalb ist es entscheidend, ein lückenloses System zu entwickeln, das aufbauend auf der Patientendokumentation alle relevanten Diagnosen, Operationen und Prozeduren zur Berechnung der Patienten-DRG zusammenführt. Dies ist eine interdisziplinäre Aufgabe, bei der Abteilungsdenken ebenso hinderlich ist wie die Ressourcen verschwendenden Schnittstellen zwischen den Berufsgruppen.

Bericht der Geschäftsführung

Den Bericht der Geschäftsführung erstattete Dr. M. Platzer.

  • Arzneimittelinformationsstelle der BLAK. Zum regulären Betrieb dieser Stelle ist die Studentenausbildung in Regensburg getreten, die anderen drei Universitäten sollen folgen. Die Zahl der Anfragen ist mit 120 bis 150 pro Monat weiterhin steigend, die Kammer wird von der Lessmüller-Stiftung wesentlich unterstützt. Die Fortbildung berufstätiger Kammermitglieder in Bezug auf dieses Thema ist im Anlaufen.
  • QMS. 337 öffentliche und 4 Krankenhausapotheken sind "im System", dies entspricht fast 10%. 23 Apotheken sind bereits zertifiziert. Inzwischen ist der gesamte Vollzugsbereich der BLAK für QMS seinerseits von SGS-ICS (Societe Generale de Surveillance Internat. Zertif. Service) zertifiziert. Bedauerlich sei dabei, dass auf dem Weg zur nachhaltigen Qualitätssicherung auch aus den eigenen Reihen Steine geworfen würden. So habe ein Kammermitglied Normenkontrollklage gegen die Bayerische QMS-Satzung erhoben. Die Argumentation des Klägers sei wenig überzeugend und dem Ausgang des Verfahrens könne gelassen entgegengesehen werden, doch trügen solche Querelen unnötig zu Verunsicherungen bei und bänden anderswo dringend benötigte Kräfte. Wie Dr. J. Glasz, einziger hauptberuflicher Auditor unter den elf Auditoren der Kammer und außerdem Mitglied einer großen internationalen Zertifizierungsorganisation bestätigte, verfüge die Kammer über ein ausgezeichnetes Zertifizierungsverfahren.
  • Notfalldepots. 420 Sera und Impfstoffe pro Jahr werden durchschnittlich den zehn Notfalldepots der Kammer entnommen. Die Einstellung der Produktion von manchen Seren und Antitoxinen durch deutsche Hersteller machte die Bestückung mit ausländischen Produkten notwendig, die Verantwortlichkeit hat die Kammer übernommen. Wenn sich deutsche Hersteller Schritt für Schritt zurückziehen, muss irgendwann der Staat Rahmenbedingungen schaffen, die die Versorgung mit diesen seltenen, aber im Einzelfall wichtigen Arzneimitteln sicherstellt.
  • Berufsrecht. Es wurde erreicht, dass das illegale Führen der Bezeichnung Internationale Apotheke unterbleibt. Zwei Fälle warten noch der gerichtlichen Klärung. Die Verblisterungskonzepte für Alten- und Pflegeheime sorgen weiterhin für Unruhe. Leider ist die Rechtslage nicht eindeutig klar. Es kommt meist auf den Einzelfall an, der aber meistens so ausgestaltet ist, dass das Praktizieren des Verblisterungskonzeptes rechtlich angreifbar ist.
  • Homepage. Die seit September 2000 unter www.blak.de angebotene Serviceseite wurde erheblich ausgeweitet, u. a. Dokumente zum Herunterladen, Linklisten und Impfplan, der damit leicht aktualisierbar ist. Seit April gibt es mehr als 10 000 Zugriffe pro Woche. Jedes Kammermitglied surft statistisch einmal pro Woche auf der Kammer-Homepage.

Die Kammer wurde von einem verstorbenen Kammermitglied zum Erben über ein beträchtliches Vermögen bestimmt. Die vom Erblasser betriebene Apotheke in Thüringen war jedoch eine Stange-Apotheke. Infolge des Geflechts der Vertragswerke lässt sich derzeit nichts über den Gesamtwert des Nachlasses sagen. Überlegungen zur Nachahmung, die Kammer zu beerben, sind angebracht.

Importregelung

Mit der Importquote hat sich nach Abbruch der Verhandlungen zwischen BAV und GKV die Schiedsstelle befasst, so trug BAV-Vorsitzender Gerhard Reichert vor. Sie hat festgelegt, dass mit 5,5% das Zweieinhalbfache vom derzeitigen Wert erreicht werden muss. Betroffen sind nur die Kassenumsätze mit Fertigarzneimitteln, also nicht Rezeptur, Hilfsmittel, Verbandstoffe usw. und nur Umsätze über 907 Euro pro Monat und Kasse.

Zur Berechnung eines eventuellen Abschlages wird festgelegt: Der durchschnittliche Wertgewinn der Kasse bei Abgabe von Importarzneimitteln durch eine Apotheke wird mit 10% vereinbart (dieser Wert ist willkürlich gegriffen). Dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass das Rechenzentrum zwei Fehler nicht erkennen kann:

  • Arzt verordnet Original (z. B. kein "Import" oder "Bayer") Folge: Behandlung wie Verweigerung der Importabgabe.
  • Arzt verordnet Import. Folge: Behandlung als hätte der Apotheker freiwillig Import abgegeben.

Apotheken, die bedingt durch ärztliches Verschreibungsverhalten deutlich weniger Importe abgeben können als der Bundesdurchschnitt, werden entlastet: Der Bundesdurchschnitt möglicher Substitutionen durch Importe wird zwischen 30 und 35% des Fertigarzneimittelumsatzes angenommen. Eine Entlastung erfolgt dann um jeweils 1/6 bei 5% Unterschreitung des Durchschnittes. Die Folgen einer Minderabgabe: die Rechnungsforderung der Apotheke gegenüber der berechtigten Krankenkasse mindert sich um diesen Betrag. Es gibt daher keine Retaxation, sondern nur eine verminderte Rechnung (Forderung). Das Rechenzentrum zieht den betreffenden Betrag von der Rechnung ab, und zwar vor Kassenabschlag.

Im Schiedsspruch ist ein Passus enthalten, der bestätigt, dass durch die festgelegte Minderforderung der Apotheke alle Verpflichtungen erfüllt sind. Ein zusätzliches Bestrafen gemäß § 129 wegen ständigem Verstoß gegen den Vertrag ist somit ausgeschlossen. Selbst dann, wenn eine Apotheke überhaupt kein einziges Importarzneimittel abgibt, ist der Maximalschaden 0,5% des Umsatzes, vermutlich weniger. Der Vertrag ist zum 31.6.2002 auf 31.12.2002 kündbar. Ab 2003 soll die Importquote von 5,5 auf 7% erhöht werden.

Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG)

Dr. Frank Diener, Geschäftsführer Wirtschaft und Soziales der ABDA gab Rückblick, Stand und Ausblick zu diesem Gesetzesvorhaben. Nach diversen Planungen im Herbst dieses Jahres hat sich die neueste Planung vom 8.11.2001 folgendermaßen konkretisiert:

  • Wirkstoffverordnungen bei Krankenhausentlassungen
  • Ausgrenzung von Me-too-Präparaten durch Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen
  • Aut idem: Der Preis darf das untere Drittel zwischen dem höchsten und niedrigsten Preis der wirkstoffgleichen Arzneimittel nicht übersteigen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn mindestens fünf Arzneimittel im unteren Preisdrittel zur Verfügung stehen, andernfalls ist eines der fünf preisgünstigsten Arzneimittel auszuwählen.
  • Apothekenrabatt: Einheitliche Erhöhung von 5% auf 6%
  • Herstellerpreissenkung ersetzt durch 4 Mio. DM Einmalzahlung der VFA-Firmen.

Das weitere Prozedere: Die zweite und dritte Lesung erfolgt voraussichtlich am 20. Dezember 2001, dem Bundesrat wird das Gesetzesvorhaben voraussichtlich Ende Januar 2001 zur Beschlussfassung vorgelegt. Wird dem Gesetz zugestimmt, tritt es voraussichtlich im Februar oder März 2002 in Kraft.

Die Apotheken, die mit 20% Wertschöpfung an den Arzneimittelkosten beteiligt sind, sollen 2002 31,5% und 2003 sogar 39,9% der Einsparungen verkraften, nach Meinung von Kammerpräsident Metzger ist dies unzumutbar.

Wie Dr. Diener aktuell noch mitteilte, soll die Erhöhung des Kassenrabatts und die Aut-idem-Regelung auf 2002 und 2003 befristet sein. Brisant sind die Bemühungen der Generikahersteller, aut idem nur dann zur Anwendung kommen zu lassen, wenn der Arzt nicht im unteren Drittel bzw. nicht eines der fünf billigsten Fertigarzneimittel verordnet.

Kastentext: Dr. Gensthaler im Ruhestand

Seit 1. April 1992 ist Dr. Gerhard Gensthaler stellvertretender Geschäftsführer der Bayerischen Landesapothekerkammer, er tritt Ende des Jahres in den (Teil-)Ruhestand, er wird allerdings die Geschäftsstelle Hilfswerk weiterführen und der Apothekerschaft auch in anderen Funktionen, wie z. B. Vorlesungen über Geschichte der Pharmazie an der Münchner Universität, erhalten bleiben. Präsident Metzger würdigte die verbindlich-freundliche Art, mit der er hauptsächlich auf dem Gebiet der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie des Zertifizierungswesens tätig war. Die neue Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern Dr. Volker Schmidt, Dr. Schlager und den Apothekerinnen Petra Singer und Sonja Weinzierl ist derzeit noch in Diskussion.

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