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Gesundheitsreform 2003: Elektronischer Gesundheits-Pass speichert auch Diagnos

BERLIN (diz). Bundsgesundheitsministerin Ulla Schmidt hält an der Einführung eines neuen elektronischen Gesundheits-Passes fest. Dieser Pass, der für die von Schmidt für 2003 geplante Gesundheitsreform vorgesehen ist, soll eine Erweiterung heute gebräuchlicher Versichertenkarten sein und neben Arzneimitteln auch Diagnosen und Therapien speichern.

Nach den Vorstellungen Schmidts können die auf einem integrierten Chip gespeicherten Diagnosen und Therapien dem Patienten und dem Arzt einen besseren Überblick über den Gesundheitszustand geben. Sinn dieser Datenzusammenführung ist es, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und den Informationsaustausch zwischen Ärzten, Kliniken, Apothekern, Pflegern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zu verbessern.

Der elektronische Gesundheitspass soll dabei, so ist es angedacht, Teil einer elektronischen Patientenakte sein, die alle relevanten Daten einer Krankheitsgeschichte des Patienten enthält. Der Datenschutz soll dabei dadurch gegeben sein, dass der Zugang nur mit einem doppelten elektronischen Schlüssel möglich ist, der aus zwei Chipkarten bestehe: die eine Chipkarte ist im Besitz des Patienten, die andere im Besitz des Arztes.

Die Akte selbst speichert personenbezogene Daten unter einem verschlüsselten Pseudonym. Die Daten auf der Karte könne der Patient selbst bei entsprechend dafür autorisierten Stellen (z. B. Bürgerbüros) entschlüsseln und einsehen.

Wie Schmidt bei der Vorstellung des Konzepts, das im nächsten Jahr in der Praxis erprobt werden soll, betonte, laufe es darauf hinaus, dass letztendlich alle Versicherten verpflichtet würden, an diesem Chipkartensystem teilzunehmen. Dabei liege es in der Hoheit des Patienten, zu entscheiden, wer die Daten auf seiner Karte lesen dürfe. Geklärt werden müsse allerdings noch, wie ein Datenzugang in Notfällen ablaufen könne und was passiert, wenn der Patient die Karte verliere. Ebenso ungeklärt ist die Finanzierung des Systems, die die Bundesgesundheitsministerin auf bis zu 1 Mrd. DM schätzt.

Opposition: ein "deplazierter Schnellschuss"

Der Gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann, wertete die Ankündigung der Einführung eines elektronischen Gesundheitspasses als "unüberlegte Aktion". Ein solcher Pass könne die aktuellen Beitragssatzsteigerungen nicht verhindern, Ankündigungen könnten die gesetzliche Krankenversicherung nicht von den aktuellen Nöten befreien. Lohmann: "Ministerin Schmidt muss jetzt handeln!"

Unklar bleibe außerdem, ob und wie Sicherheit bei Arzneimitteln erreicht werden könne. Die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen sowie eine Reduzierung der Krankenhauseinweisungen seien mehr Ausdruck einer vagen Hoffnung als durch Realität untermauert.

Unklar bliebe ferner, welche Daten in den elektronischen Gesundheits-Pass eingetragen werden sollten. Noch vor geraumer Zeit sollte die Chipkarte ein "Blindfach" aufweisen, in das Arzneimittel eingegeben werden könnten, bei denen Apotheken oder Ärzte keine Möglichkeit zum Lesen haben sollten. Wie kann die Bundesregierung sicher stellen, fragte Lohmann, dass ein so konzipiertes Blindfach die dort gespeicherten Daten vollständig schützen kann? Allein durch den Abgleich von Wechselwirkung mit anderen Arzneimitteln könnten Rückschlüsse auf Daten im Blindfach relativ einfach gezogen werden.

Ungeklärt sei auch, was ein elektronischer Gesundheits-Pass nützt, wenn der Patient ins Ausland reist und dort Medikamente kauft. Gegen einen elektronischen Gesundheits-Pass spricht darüber hinaus, dass in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Techniken verwendet werden und ein Datenabgleich nicht möglich ist. Lohmann wertete die Ankündigung der elektronischen Patientenakte und der Chipkarte als "deplazierten Schnellschuss, der Handlungsfähigkeit demonstrieren soll, aber Ausdruck von Unfähigkeit ist".

Bundsgesundheitsministerin Ulla Schmidt hält an der Einführung eines neuen elektronischen Gesundheits-Passes fest. Dieser Pass, der für die von Schmidt für 2003 geplante Gesundheitsreform vorgesehen ist, soll eine Erweiterung heute gebräuchlicher Versichertenkarten sein und neben Arzneimitteln auch Diagnosen und Therapien speichern. Nach den Vorstellungen Schmidts können die auf einem integrierten Chip gespeicherten Diagnosen und Therapien dem Patienten und dem Arzt einen besseren Überblick über den Gesundheitszustand geben.

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