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AK Schleswig-Holstein: Resolution gegen Versandhandelswerbung der Krankenkasse

Das zunehmende Engagement der Krankenkassen für den Arzneimittelversandhandel war das zentrale politische Thema der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am 21. November in Kiel. Die Kammerversammlung sprach sich in einer Resolution gegen die Praxis einzelner Betriebskassen aus, die für den Einkauf bei Internetapotheken werben.

Kammerpräsident Volker Articus berichtete über eine Initiative von Krankenkassen, die mit einem 7-Punkte-Programm den Arzneimittelversandhandel etablieren wollen. Das Programm verweise auf die schweizerische Versandapotheke als Vorbild und sehe vor, die erwarteten Einsparungen aus dem Versand an die gesetzlichen Krankenversicherungen weiterzugeben. Dem hielt Articus entgegen, dass die Versandapotheke in der Schweiz derzeit nicht wirtschaftlich betrieben werden könne und durch die Krankenkassen subventioniert werde. Außerdem stelle der angebliche Qualitäts- und Leistungswettbewerb letztlich nur einen Preiswettbewerb dar. Die Initiative sei daher als zentraler Angriff auf das deutsche Apothekenwesen zu werten.

In diesem Zusammenhang befasste sich die Kammerversammlung auch mit dem Verhalten einzelner Betriebskrankenkassen, die für den Arzneimitteleinkauf bei ausländischen Versandapotheken werben, diese Rechnungen begleichen und für diese Arzneimittel auf Zuzahlungen verzichten. Die Kammerversammlung fasste hierzu eine Resolution (s. Kasten).

Angesichts der anhaltenden Diskussion um die Aut-idem-Regel unterstrich Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, die große Bedeutung dieser Strukturmaßnahme, die die Verantwortung der Apothekerschaft für die Arzneimittelversorgung weiter stärke. Der Apothekerverband habe hierzu ein Grundsatzpapier formuliert, in dem er sich auch gegen Preisabsprachen und Preisdumping ausspreche.

Kritik an der Informationspolitik der ABDA

Im weiteren Verlauf der Kammerversammlung bemängelten mehrere Delegierte die Informationspolitik der ABDA im Zusammenhang mit dem Berlin-Umzug und dem Hauskauf. So sollten die Mitgliedsorganisationen besser über die Liquidität der wirtschaftenden Töchter und die Finanzreserven der ABDA informiert werden.

Bisher noch im Stadium der Ideenfindung befindet sich der Plan, künftig einen Schleswig-Holsteinischen Apothekertag zu veranstalten, der ebenfalls auf der Kammerversammlung diskutiert wurde. Die Vorschläge reichten von der Umgestaltung einer bestehenden Fortbildungsveranstaltung bis zu einer möglichen gemeinsamen Veranstaltung mit anderen nördlichen Bundesländern. Die Diskussion über dieses Thema dürfte damit erst begonnen haben.

Kastentext: Die Resolution im Wortlaut

"Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein verurteilt die Aufforderung einzelner Betriebskrankenkassen an ihre Mitglieder, Arzneimittel unter Verzicht auf Zuzahlung auf dem Wege des Versandhandels zu beziehen. Sie stellt fest, dass die öffentliche Apotheke die staatlich legitimierte Einrichtung ist, die Bevölkerung sachgerecht mit Arzneimitteln zu versorgen.

Die Kammerversammlung fordert daher die für die Rechtsaufsicht über die Krankenkassen zuständigen Landes- und Bundesbehörden mit großem Nachdruck auf, alle notwendigen und möglichen Maßnahmen zu ergreifen, diese gesetzeswidrigen Handlungen schnellstmöglich zu unterbinden."

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