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Internetversand: Bundesversicherungsamt duldet keine Verstöße der Kassen

BONN (im). Das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn hat bekräftigt, es werde nicht dulden, wenn gesetzliche Krankenkassen die Kosten für via Internet bezogene Arzneimittel unzulässigerweise erstatten.

Bis vor kurzem hatte es geheißen, Belege für die nicht korrekte Erstattung durch bundesweite Krankenkassen fehlten. Jetzt liegen solche Beweise vor, so der Vizepräsident des BVA, das die bundesweit agierenden Kassen beaufsichtigt. Einige Kassen hätten selbst "Ausreißer" zugegeben, sagte Eckhart Eitner am 22. November vor Journalisten in Bonn.

Die Aufsichtsbehörde werde auf die Beachtung der vorgegebenen Grenzen dringen. Nach Worten des Präsidenten Dr. Rainer Daubenbüchel wollte das BVA den offenkundigen Verstößen nicht tatenlos zusehen, da deren Nichtbeachtung einen massiven Wettbewerbsnachteil für diejenigen Kassen bedeutet hätte, welche sich an geltendes Recht hielten und solche Rezepte nicht erstatteten. Wie Daubenbüchel weiter sagte, habe es auch Eingaben und Petitionen beim Petitionsausschuss des Bundestags von Apothekern gegeben, die ihre Sorge vor diesem illegalen Tun äußerten.

Rüge des BVA

Einige Krankenkassen haben notwendige Beitragsanhebungen zu weit hinausgeschoben und stattdessen Rücklagen angegriffen, so dass sie jetzt in die Bredouille geraten, weil sie Anfang 2002 ihren Satz viel höher heraufschrauben müssen, um das zu kompensieren. Das kritisierte BVA-Präsident Daubenbüchel.

Nach seinen Angaben steht eine Erhöhung des durchschnittlichen Beitragssatzes von 0,3 Prozent für das kommende Jahr an. Von einigen Krankenkassen, darunter auch großen Ersatzkassen, werden noch höhere Anhebungen erwartet, weil sie dies bereits andeuteten. In den nächsten Tagen wird die Selbstverwaltung über die Haushaltsplanentwürfe der Kassen für das kommende Jahr entscheiden.

Arzneiausgaben kein Grund für Ausgabenschub

Daubenbüchel kritisierte, dass der Ausgabenschub durch unterschiedliche Gesetze für die Kassen vorhersehbar war, diese aber nicht reagiert hätten. Die zuletzt stark gestiegenen Arzneiausgaben seien nicht Grund für den Ausgabenschub gewesen, meinte er mit Nachdruck.

Wie der Chef des Amts weiter sagte, hat das BVA ein Auge auf zu hohe Bezüge von Kassen-Vorständen geworfen. Ministergehälter etwa an der Spitze kleinerer Betriebskrankenkassen hält er für unangemessen. Von den jüngsten drei Fällen, in denen sich Kassen-Chefs hohe Vergütungen genehmigten und sich deswegen die Rüge der Aufsichtsbehörde einhandelten, landeten zwei vor Gericht, weil nur eine Kasse einlenkte und die Absenkung des Gehalts versprach, die anderen nicht.

200 000 Mark Jahressalär hält das BVA für den Chef einer kleineren BKK mit 30 000 bis 50 000 Mitgliedern für vertretbar, von da an werde geprüft. Wie Daubenbüchel sagte, gilt auch für Kassen-Vorstände das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Zuversichtlich zeigte er sich über die neue Aufgabe, die das BVA mit der Zulassung der neuen Disease-Management-Programme erhielt. Als dringend erforderlich bezeichnete er die Kontrolle der neuen Vorhaben, über die die insgesamt 17 Aufsichtsbehörden (Länderprüfdienste und BVA) wachen, etwa die Einschreibung der Patienten. Hier mahnte Daubenbüchel gleiche Prüfmaßstäbe für alle vom Gesetzgeber an.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn hat bekräftigt, es werde nicht dulden, wenn gesetzliche Krankenkassen die Kosten für via Internet bezogene Arzneimittel unzulässigerweise erstatten. Mittlerweile liegen dafür Beweise vor. Einige Kassen haben selbst "Ausreißer" zugegeben, war auf einer Pressekonferenz dazu am 22. November zu erfahren.

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