Pharmazeutisches Recht

Vollzug des Arzneimittelgesetzes

Im Bundesanzeiger Nr. 210 vom 10. November 2001 liegt die Beilage Nr. 210 a über die 10. Bekanntmachung der für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Behörden, Stellen und Sachverständigen vom 16. August 2001 bei.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.