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Bundesrat: Budget-Abschaffung ist durch

BONN (im). Der Bundesrat hat am 9. November in Berlin dem Gesetz zur Ablösung der Arznei- und Heilmittelbudgets zugestimmt. Da der Entwurf der Bundesregierung zuvor den Bundestag passierte, kann das so genannte Arzneimittelbudgets-Ablösungsgesetz (ABAG) am 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz wird der Regress für die Ärzte bei Überschreitung der Verschreibungsgrenzen gestrichen. Für die einzelnen Mediziner bleiben aber die individuellen Richtgrößen für ein wirtschaftliches Verordnen.

Bereits im Vorgriff auf den Fall der umstrittenen Budgets haben viele Kassenärztliche Vereinigungen mit den Krankenkassen so genannte Zielvereinbarungen noch bis zum Jahresende beschlossen, um bei den Arzneikosten zu sparen. Deren Inhalt sind der noch stärkere Einsatz von Generika, das Verringern so genannter me-too-Präparate sowie der "umstrittenen Arzneimittel" und das vermehrte Verordnen von Reimporten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Köln begrüßte die Zustimmung des Bundesrats zur Budgetabschaffung. Damit werde der Weg frei, mit Hilfe der Zielvereinbarungen die Arzneiausgaben patientengerecht zu steuern.

Dieses Gesetz ist nicht zu verwechseln mit dem kurzfristig angesetzten Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dem Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (AABG), das derzeit beraten wird und unter anderem die Einführung von aut idem oder die Erhöhung des Kassenzwangsrabatts auf sechs Prozent vorsieht.

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