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Neuer Leitfaden zum Umgang mit Zytostatika

MÜNCHEN (stmgev). Das Bayerische Gesundheitsministerium hat einen neuen Leitfaden zum Umgang mit Zytostatika herausgegeben.

Die Anwendung von Zytostatika hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Da der Umgang mit diesen hoch wirksamen Substanzen für Beschäftigte und Patienten nicht ohne Risiken ist, muss bei der Zubereitung größte Sorgfalt beachtet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. So sind für Beschäftigte, die in der Zubereitung von Zytostatika tätig sind, besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, weil die meisten Zytostatika beim gesunden Menschen als unerwünschte Nebenwirkungen bekanntlich erbgutverändernd, fruchtschädigend oder gar selbst Krebs erregend wirken können.

Für die Krebspatienten selbst können Verunreinigungen der Infusionslösungen lebensbedrohend sein, weshalb ihre Zubereitung höchsten pharmazeutischen Standards genügen muss. Aus diesen Gründen hat die bayerische Gewerbeaufsicht in einer landesweiten Schwerpunktaktion insgesamt 155 Kliniken überprüft, in denen mit Zytostatika gearbeitet wird. Die Erkenntnisse aus dieser Aktion wurden in einer Informationsbroschüre für Verantwortliche und Betroffene zusammengefasst, wobei neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Berücksichtigung fanden.

Autoren der Broschüre sind Dr. Bettina Heese und Dr. Alexander zur Mühlen, die beide am Gewerbeaufsichtsamt München-Stadt tätig sind. Die Broschüre kann über das Bayerische Landesamt für Arbeitschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik, Pfarrstraße 3, 80538 München, bezogen werden. Darüber hinaus ist sie auch hier im Internet abrufbar: www.lfas.bayern.de (Button "Fachinformationen")

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