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Sanacorp Pharmahandel: Beschwerde gegen Kartellamtsbeschluss

PLANEGG (sag/diz). Die Sanacorp Pharmahandel AG hat gegen den ablehnenden Beschluss des Bundeskartellamts vom 18. September 2001 Beschwerde eingelegt.

Wie aus einer Pressemitteilung der Sanacorp hervorgeht, hatte die Wettbewerbsbehörde die Aufstockung der bereits bestehenden Beteiligung der Sanacorp an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt, mit Beschluss vom 18. September 2001 untersagt. Nun muss der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Beschwerde prüfen.

Das Bundeskartellamt hatte den angemeldeten Mehrheitserwerb an der ANZAG durch die Sanacorp eG abgelehnt, weil es eine marktbeherrschende Stellung der beiden Unternehmen auf einzelnen regionalen Märkten befürchtete. Sanacorp wird dies nun gerichtlich klären lassen. Das Kartellamt hat nach Ansicht des Großhandelsunternehmens die veränderte Situation im Pharmamarkt, die hohe Wettbewerbsintensität auf den betroffenen Märkten sowie die Auswirkungen der beabsichtigten Zwei-Marken-Strategie beider Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht zutreffend gewürdigt.

Die Sanacorp Pharmahandel AG ist mit einem Marktanteil von etwa 13 Prozent der viertgrößte Pharmagroßhändler in Deutschland. Das Unternehmen mit Sitz in Planegg bei München beliefert etwa 8000 Apotheken in der gesamten Bundesrepublik, ausgenommen Nordrhein-Westfalen, aus 14 Niederlassungen täglich mehrmals mit Arzneimitteln. In die Sanacorp Pharmahandel AG, die seit 1996 an der Börse notiert ist und im Segment SDAX gelistet wird, hat die Apothekergenossenschaft Sanacorp eG Pharmazeutischen Großhandlung 1995 ihr operatives Geschäft ausgegliedert und fungiert seither als Holding-Gesellschaft.

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