Katastrophenmedizin

W. WagnerMedizinisch-pharmazeutische Notfallbevorrat

Die Bevorratung mit Sanitätsmaterial für die medizinische Notfallvorsorge im Rahmen des Zivilschutzes ist seit der Mitte der 90er-Jahre durch die Bundesregierungen aus Kostengründen abgeschafft worden. Diese Maßnahme wurde mit dem Wegfall der äußeren Bedrohung seit der Beendigung des Ost-West-Konfliktes begründet. Der ersatzlose Wegfall der Sanitätsmittelbevorratung des Bundes wird zurzeit in keiner Weise flächendeckend durch adäquate Vorsorgemaßnahmen der Bundesländer für die friedenszeitliche Notfallvorsorge kompensiert. Die Bundesländer haben in der Vergangenheit keine wesentliche Bevorratung für den Katastrophenschutz betrieben, da sie sich in ihren Vorsorgeplanungen bis 1995 stets auf Zivilschutzvorräte stützen konnten.

Vorsorge für Notfälle mangelhaft

In Deutschland fehlen medizinische Notfallvorräte

  • in ausreichender Menge für Großschadensereignisse und Katastrophen,
  • in standardisierten Ausstattungen für den Rettungsdienst,
  • im Sanitätsdienst des Zivil- und Katastrophenschutzes,
  • für Krankenhäuser, damit sie beim Massenanfall von Patienten funktionsfähig bleiben,
  • für Vergiftungsfälle (Antidota).

Um die vermeintliche Entbehrlichkeit von medizinischen Notfallvorräten zu begründen, wurde auch auf die Vorräte bei der Industrie, den Händlern und Apotheken verwiesen, die man im Bedarfsfall nur zusammenführen müsse. Bei singulären Großschadensereignissen wird man damit vielleicht den zusätzlichen Bedarf des Rettungsdienstes decken können. Für überregionale und langandauernde Katastrophenfälle oder gar für den Zivilschutz reicht und funktioniert das aber auf gar keinen Fall. Der Bedarf an Arzneimitteln und Medizinprodukten für den Zivilschutz kann weder kurzfristig noch binnen eines Jahres zusätzlich produziert und bereitgestellt werden. Produktionsengpässe in der pharmazeutischen Industrie, z. B. bei Blutplasmapräparaten, Impfstoffen oder Medizinprodukten, haben schon in Normalzeiten wiederholt die Versorgung der Patienten beeinträchtigt.

Dualität der Notfallvorsorge

Die im Grundgesetz verankerte Dualität der Notfallvorsorge mit der Zuständigkeit

  • des Bundes für den Zivilschutz im Verteidigungsfall und
  • der Bundesländer für den friedenszeitlichen Katastrophenschutz

verhindert einheitliche Strukturen in der Notfallvorsorge. Bislang geht jedes Bundesland eigene Wege in der Notfallversorgung. Nur Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben Minimalkonzepte umgesetzt, die keinesfalls ausreichend sind. In zunehmendem Maße delegieren die Länder inzwischen Aufgaben der Notfallvorsorge auch an die Kommunen. Prinzipiell ist das richtig, denn diese Aufgabe muss vom Bund, den Bundesländern und Kommunen gemeinsam getragen werden.

Um die Kosten für die medizinisch-pharmazeutische Notfallbevorratung in vertretbaren Grenzen halten, ist eine Ermittlung der im Schadensfall verfügbaren Ressourcen erforderlich. Diese Erkenntnisse müssen in einer Datenbank verfügbar sein und permanent aktualisiert werden.

Potenzielle Gefährdung unterschätzt

Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen uns, dass die alten Denkmuster von äußerer und innerer Bedrohung nicht mehr zeitgemäß und ganzheitliche Konzepte erforderlich sind. Sie machen inzwischen auch der Bevölkerung deutlich bewusst,

  • dass wir nicht ungefährdet in einer friedvollen und heilen Welt leben,
  • dass die Potenziale der Bedrohung der Bevölkerung durch Terrorismus viel größer sind, als allgemein angenommen wurde,
  • dass die allgemeine Sicherheitslage in den vergangenen zehn Jahren zu optimistisch eingeschätzt wurde,
  • dass unsere Vorsorgemaßnahmen zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei Katastrophenfällen in der Vergangenheit kontinuierlich reduziert wurden und nicht mehr ausreichend sind,
  • in welchem Ausmaß sowohl die professionellen als auch die ehrenamtlichen Rettungskräfte bei ihrer Arbeit selbst gefährdet sind.

Neue Konzeptionen erforderlich

Wir benötigen daher neue Konzeptionen für

  • eine Zusammenführung des Zivil- und Katastrophenschutzes,
  • eine Datenbank der allgemein verfügbaren Notfallressourcen,
  • ein kooperatives Bevorratungsmodell für den Bund, die Länder und Kommunen, einschließlich einer koordinierte Antidota-Bevorratung (s. Kasten),
  • eine adäquate Ausstattung des Sanitätsdienstes des Zivil- und Katastrophenschutzes mit Arzneimitteln und Medizinprodukten mit pharmazeutischer Betreuung,
  • adäquates Gerät sowie persönliche Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte - auch für eine Infektionsprävention,
  • eine Stärkung der Krankenhauskapazitäten für den Massenanfall von Patienten.

Die Politiker und die zuständigen Behörden sollten die Fachkompetenz der medizinischen und pharmazeutischen Standesorganisationen und Fachverbände für die erforderlichen Planungen nutzen.

Die Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. hat mit der Sektion "Pharmazie für Not- und Katastrophenfälle" in den vergangenen Jahren neue Konzeptionen für die Bevorratung mit Arzneimitteln, Antidota und Medizinprodukten entwickelt (s. Kasten).

Kastentext: Konzeption für die kooperative Notfallbevorratung*

Kommunale Notfallbevorratung für Großschadensereignisse

In allen Großstädten und Kreisen wird ein Ergänzungsvorrat mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Sanitätsmaterial für die akute präklinisch-medizinische Versorgung beim Massenanfall von Patienten am Schadensort geschaffen:

  • 1 Versorgungsset für 40 Notfallpatienten,
  • 1 Antidot-Set für 50 bis 100 Vergiftungspatienten (einschließlich des Rettungspersonals),
  • 1 Set für 20 Verbrennungspatienten.

Diese Notfallvorräte werden in Containern verpackt und bei den Rettungsdiensten der Kommunen und Landkreise zentral und jederzeit verlastbar bereitgestellt, um im Bedarfsfall schnell eine größere Materialreserve zu ermöglichen.

Klinikbevorratung der Bundesländer

Bei ausgewählten Krankenhausapotheken werden schwerpunktmäßig dezentrale Vorräte an Arzneimitteln und Medizinprodukten angelegt. Die Vorräte werden breit gestreut, sind schnell über ein logistisches Netzwerk verfügbar und werden sachgerecht verwaltet. Durch Umwälzung im klinischen Betrieb wird ein Verfall der Vorräte vermieden.

Koordinierte Antidota-Vorräte

Unter Nutzung aller bereits verfügbaren Ressourcen bei den pharmazeutischen Herstellern, der chemischen Industrie, der Bundeswehr und den Apotheken sollten regionale Antidota-Depots, die sich u. a. am Gefährdungspotenzial ihres Einzugsbereiches orientieren, angelegt werden. Die nicht effektive Minimal-Bevorratung der Öffentlichen Apotheken gemäß ApBetrO sollte aufgegeben werden; stattdessen sollten die Landesapothekerkammern in die Antidota-Bevorratung eingebunden werden.

Zivilschutzbevorratung des Bundes

Es sollten acht bis zehn zentrale Depots mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Sanitätsmaterial konzipiert werden. Eine Zivilschutzbevorratung, die die Notfallbevorratung der Bundesländern für den Katastrophenschutz ergänzt, könnte einen erheblich geringeren Umfang haben als in der Vergangenheit.

Zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Die Vorräte an Arzneimitteln, Sanitätsmaterial und medizinischem Gerät der Bundeswehr werden bei Großschadensereignissen und Katastrophen zur Verwendung im zivilen Bereich verfügbar gemacht werden. Eine gemeinsame Lagerung der zivilen und militärischen Notfallvorräte wäre zu überlegen.

Vorräte bei der Pharmazeutische Industrie

Ein Teil der Vorratshaltung könnte auch in Form von "Roll-on-Roll-off-Vorräten" auf ausgewählte Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten verlagert werden. Diese Notfallbevorratung könnte stufenweise zusätzlich produziert werden. Dabei werden nur die Kosten für Verzinsung und Lagerhaltung den Herstellern vergütet werden. Die Vorräte werden permanent umgewälzt, sodass kein Verfall entsteht.

*Entwickelt von der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin.

Die Bevorratung mit Sanitätsmaterial für die medizinische Notfallvorsorge ist Mitte der 90er-Jahre durch die Bundesregierung ersatzlos abgeschafft worden, und die gegenwärtige Notfallvorsorge der Bundesländer sei in keiner Weise ausreichend. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin, in der es auch eine Sektion "Pharmazie für Not- und Katastrophenfälle" gibt, hin. Sie hat zur Besserung der Lage eine neue Konzeption für die kooperative Notfallbevorratung entwickelt.

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