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Arzneimittelausgaben: Das Arzneimittel-Sparpaket geht seinen Weg

BERLIN (ks). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ihr Sparpaket durchgesetzt. Noch diese Woche soll der Gesetzentwurf zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung in den Bundestag eingebracht werden. Die Fraktionen haben am Dienstag abschließend über das Vorhaben beraten. Schon in der Woche zuvor hatte die SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit Schmidt signalisiert: "Wir stehen hinter dir".

Differenzen gab es nur noch zwischen der Gesundheitsministerin und ihrem Kabinettskollegen Werner Müller (parteilos). Das Bundeswirtschaftministerium hegte ordnungspolitische Bedenken gegenüber dem generellen Preisabschlag von vier Prozent auf alle rezeptpflichtigen Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen. Schmidt und Müller trafen sich daraufhin am vergangenen Freitag zu einem Gespräch, in dem die Unstimmigkeiten jedoch nicht endgültig beigelegt werden konnten. Zwar kam man überein, dass auch die pharmazeutische Industrie einen Sparbeitrag leisten soll, doch wie dieser genau aussehen soll, blieb unklar. Im Gespräch ist, den Gesetzentwurf dahingehend zu modifizieren, dass der Abschlag einer Rabattregelung weicht. Um das Auslandsgeschäft der deutschen Pharmaindustrie nicht zu gefährden, sollen die Hersteller den Krankenkassen einen Rabatt von vier Prozent gewähren. Der Referenzpreis, an dem sich auch die Preise im Ausland orientieren, bliebe damit gleich. In den Fraktionen steht man dieser Änderung aufgeschlossen gegenüber. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller, Cornelia Yzer, ließ allerdings verlauten, dass auch dieser Kompromiss "keine Lösung" sei.

Neue Regelungen sollen ab Anfang 2002 wirken

Die Hürden für eine erste Lesung im Bundestag sind somit genommen. Eine Anhörung im Gesundheitsausschuss wird in der zweiten Novemberwoche folgen. Danach stehen die abschließenden Beratungen und die Verabschiedung durch den Bundestag an. Da eine Zustimmung durch den Bundesrat nicht erforderlich ist, wird das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich ungehindert seinen Lauf nehmen. Die Sparmaßnahmen könnten so bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Apotheker werden den Krankenkassen daher schon bald einen Rabatt von sechs statt bislang fünf Prozent gewähren müssen. Ebenso wird die Aut-idem-Regelung in Kürze Wirklichkeit werden.

"Grundlastmodell" findet wenig Zuspruch

Dagegen hat das so genannte "Grundlastmodell" des SPD-Politikers Martin Pfaff kaum Chancen realisiert zu werden. Auch dieses Vorhaben wurde am vergangenen Dienstag in den Fraktionen beraten. Mit dem "Grundlastmodell" will Pfaff einen Ersatz für den gekippten Mindestbeitragssatz schaffen. Wie ein Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit der DAZ mitteilte, sind diese Pläne in der Fraktion allerdings noch nicht allgemein bekannt. Dem Vorhaben wird keine große Chance eingeräumt. Auch Schmidt hatte sich bereits eindeutig ablehnend gegenüber dem "Mindestbeitrag durch die Hintertür" geäußert. Wenn Pfaff seinen Änderungsantrag nicht selbst zurückgezogen hat, ist davon auszugehen, dass die Fraktion gegen ihn gestimmt hat.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ihr Sparpaket durchgesetzt. Noch diese Woche soll der Gesetzentwurf zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung in den Bundestag eingebracht werden. Die Fraktionen haben am Dienstag abschließend über das Vorhaben beraten. Schon in der Woche zuvor hatte die SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit Schmidt signalisiert: "Wir stehen hinter dir".

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