Pharmazeutisches Recht

Berlin: QMS und Zertifizierung

1. Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem und die Zertifizierung der Berliner Apotheken (QMS-Satzung) Vom 6. September 2001 (ABl. Berlin S. 4160 vom 21. September 2001)

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 6. September 2001 aufgrund § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260), i.V.m. § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 994), zuletzt geändert am 5. April 2001 (ABl. S. 2111), folgende Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem und die Zertifizierung der Berliner Apotheken (QMS-Satzung) der Apothekerkammer Berlin vom 27. Juni 2000 (ABl. S. 2789) beschlossen:

I

1. In § 2 Zertifizierungsstelle, Zertifizierungskommission wird als Absatz 6 angefügt:

(6) Die Zertifizierungskommission wählt mit einfacher Mehrheit eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung nach Maßgabe dieser Satzung. In der Geschäftsordnung werden insbesondere die Einberufung und die Leitung der Sitzungen, die Beschlussfähigkeit, die Mehrheitsbildung sowie Einzelheiten des Verfahrensablaufes geregelt. 2. § 4 Abs. 8 wird wie folgt geändert: Der Verweis auf "Ab- satz 6" wird geändert in "Absatz 5".

II In-Kraft-Treten

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.

Beschlossen: Berlin, den 6. September 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

Ausgefertigt: Berlin, den 6. September 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

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