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Hält das Ministerium am Versandhandel fest?

(diz). Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, den Versandhandel als Ergänzung des klassischen Apothekengeschäfts in Deutschland zuzulassen. Dies geht aus einer Meldung der Berliner Zeitung vom 26. September hervor, wonach Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt das in Deutschland bestehende Versandverbot für Arzneimittel abschaffen und damit den Internethandel ermöglichen will. Schmidts Staatssekretär Klaus Theo Schröder soll gegenüber der "Berliner Zeitung" hierzu erklärt haben: "Es ist keine Frage des Ob, sondern des Wie".

Nach den Worten Schröders sei Voraussetzung für den Versandhandel, dass die Arzneimittelsicherheit gewährleistet werde. Man stelle sich vor, dass der Versandhandel das herkömmliche Apothekengeschäft ergänze, wird Schröder in der "Berliner Zeitung" zitiert. Damit solle gewährleistet werden, dass Apotheker zur Verfügung stünden, die am Telefon die Fragen der Patienten beantworten könnten. Abgelehnt würden dagegen reine Internetapotheken, wie die in den Niederlanden agierende Versandapotheke DocMorris, da sie lediglich "Rosinenpickerei" betrieben. In Deutschland solle der Internethandel als Ergänzung des bestehenden Vollsortiments dienen, so Schröder weiter.

Die "Berliner Zeitung" erwähnt allerdings auch die Gründe der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gegen eine Aufhebung des Versandhandelsverbotes, wobei an erster Stelle der Verbraucherschutz stehe. Der Staatssekretär Schröder bezweifelt jedoch dieses Argument. So wiesen auch die Kassen das Argument des Verbraucherschutzes zurück, da nach ihrer Ansicht der Apotheker beim Internethandel seine Beratungs- und Kontrollfunktion ebenso erfüllen könne, wie bei der Übergabe des Arzneimittels in der Apotheke. Krankenkassen sehen bei einem Versandhandel Vorteile in einer Kostensenkung, aber auch Vorteile für chronisch Kranke, die ihre Arzneimittel "bequem zuhause empfangen könnten".

DocMorris will nicht mehr nur "Rosinen picken"

Auf die Aussagen des Staatssekretärs reagierte DocMorris prompt. In einer Pressemitteilung erklärt die niederländische Versandapotheke, dass man das eigene Verfahren des Sortimentsaufbaus nun ändern werde. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung von DocMorris: "In den nächsten Wochen werden wir durch Direktbelieferung der pharmazeutischen Industrie und durch intensivere Zusammenarbeit mit dem deutschen Großhandel in die Lage versetzt, 95 Prozent aller ärztlichen Verordnungen 1:1 auszuführen." Ausgeschlossen blieben lediglich Betäubungsmittel und tiefkühlpflichtige Arzneimittel – aus Gründen der Arzneimittelsicherheit. Der Marketingleiter von DocMorris merkt außerdem an, dass es in keiner deutschen Apotheke ein Vollsortiment von Arzneimitteln gebe, lediglich die schnelle Belieferung des pharmazeutischen Großhandels ermögliche den Apotheken eine Versorgung mit dem gesamten Arzneimittelspektrum. Vor diesem Hintergrund erwarte man vom Bundesgesundheitsministerium, dem Lieferboykott der deutschen Großhändler gegenüber DocMorris entgegenzuwirken.

Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, den Versandhandel als Ergänzung des klassischen Apothekengeschäfts in Deutschland zuzulassen. Dies geht aus einer Meldung der "Berliner Zeitung" vom 26. September hervor, wonach Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt das in Deutschland bestehende Versandverbot für Arzneimittel abschaffen und damit den Internethandel ermöglichen will. Schmidts Staatssekretär Klaus Theo Schröder soll gegenüber der "Berliner Zeitung" hierzu erklärt haben: "Es ist keine Frage des Ob, sondern des Wie."

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