DAZ aktuell

Regelversorgung: Akupunktur bleibt ausgeschlossen

BONN (im). Die Akupunktur ist nach wie vor keine Kassenleistung und nicht Bestandteil der Regelversorgung. Der entsprechende Beschluss des zuständigen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Akupunktur ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 8. Januar 2001 rechtswirksam geworden.

Nach Überprüfung des Nutzens, der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Akupunktur hatte der Bundesausschuss am 16. Oktober 2000 die Anerkennung des Therapieverfahrens als Kassenleistung abgelehnt. Allerdings wurde der Einführung dreijähriger Modelle bei den Indikationen chronische Kopf-, Lendenwirbelsäulen- und Osteoarthroseschmerzen zugestimmt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte diesen Beschluss nicht beanstandet.

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