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Me toos sichern den Wettbewerb! (Kommentar)

Me-too-Arzneimittel sind eines der beliebtesten Ziele der Krankenkassen und anderer Sparapostel im Gesundheitswesen. Für sie wird stets eine negativ belegte Nomenklatur gewählt, "Analogpräparat" klingt noch schmeichelhaft, "Scheininnovation" ist schon polemisch. Allerdings bleibt meist offen, welche Wirkstoffe darunter verstanden werden sollen.

Die Kritik entzündet sich an Wirkstoffen, die nach dem Patentablauf des Prototypen einer Substanzklasse als angebliche oder tatsächliche Verbesserung in den Handel gebracht werden. Der Verdacht liegt nahe, dass die Herstellerfirma damit die Patentlaufzeit des ersten Wirkstoffes "verlängern" will. Solche Fälle mag es geben. Doch in der langen Zeit des Patentablaufes liegt es eher nahe, therapeutisch relevante Verbesserungen zu finden. Geradezu absurd ist der Vorwurf einer "Scheininnovation", wenn eine altbekannte Substanzklasse für eine ganz neue Indikation optimiert wird.

Doch ist dies erst ein Teil der vielfältigen Wirklichkeit. Viele angebliche Me-too-Arzneimittel kommen schon kurz nach dem ersten Vertreter ihrer Substanzklasse auf den Markt - zumeist von anderen Herstellerfirmen! Hier hat die Entwicklung auch bereits begonnen, bevor erwiesen war, ob die Substanzklasse marktfähig wird. Solche Wirkstoffe ermöglichen Wettbewerb unter innovativen Arzneimitteln.

Hier ist es - ökonomisch gesehen - gerade vorteilhaft, wenn die neue Substanz sich vom Vorgänger möglichst wenig unterscheidet. Gäbe es keine solchen Me-too-Arzneimittel, könnte der Anbieter eines vollkommen neuartigen Wirkstoffes während der Patentlaufzeit praktisch jeden Preis verlangen. Solche Me toos ermöglichen Wettbewerb, wo er aus patentrechtlicher Sicht gar nicht vorgesehen ist. Wenn es sie nicht gäbe, müssten sie gerade aus Kostengründen erfunden werden! Empirische Daten, wie sie jüngst auf dem Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern präsentiert wurden, zeigen, dass solche Arzneimittel preisgünstiger als die grundlegenden Innovationen sind.

Darum sollten Me-too-Arzneimittel keinesfalls pauschal verurteilt werden. Wenn sie gegenüber bewährten generisch verfügbaren Substanzen keinen Vorteil bieten, wird sie bei dem bestehenden Kostendruck wohl kaum ein Arzt verordnen. Bringen sie einen Vorteil, sollte dieser in pharmakoökonomischen Studien quantifiziert werden. Wenn sie aber mit noch patentgeschützten Arzneimitteln konkurrieren, sind sie gerade aus ökonomischer Sicht ein Segen für das Gesundheitssystem. Im Interesse der Finanzierbarkeit des Systems können wir nur hoffen, dass der Wettbewerb zwischen den großen Pharmaunternehmen dauerhaft gut funktioniert. Denn ein hochinnovativer Durchbruch bei einer sehr häufigen Indikation könnte das ganze System sprengen, wenn nicht ein "Nachahmer" noch während der Patentlaufzeit für Wettbewerb sorgt. Das bedeutet: Wer die Me toos mit Verordnungsausschlüssen pauschal diskreditiert, zerstört eine der tragenden Säulen des Wettbewerbs.

Thomas Müller-Bohn

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